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Trunkenheit und Fluglizenz

 
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Horatio
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2007
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 09:06    Titel: Trunkenheit und Fluglizenz Antworten mit Zitat

Hallo.

Habe mal eine Frage zu dem flugmedizinsichen Tauglichkeitsgutachten.

Wenn man als Inhaber einer Privat-Fluglizenz wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt wird und die Fahrerlaubnis entzogen wird, wirkt sich dies auch auf eine bestehende Fluglizenz aus??
Grundsätzlich setzt ein flugmedizinsiches Gutachten doch nur das Nichtvorhandensein von pschologischen Mängeln voraus, die gegebenfalls bei Alkohol-Sucht gegeben sein können. Oder gilt man schon als unzuverlässig und mit einem psychologsichen Mangel behaftet, wenn man einmal wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgefallen ist?

Gibt es da vielleicht irgendwelche gesetzliche Vorschriften, die das regeln?? habe bisher nur in der LuftPersV nachgesehen und dort ausmachen können, dass man für die Fluglizenz bzw. die Verlängerung ein gültiges Tauglichkeitszeugnis benötigt.
Auch in der Bekanntmachung der Bestimmung über die Anforderungen an die Tauglichkeit von Luftfahrpersonal (JAR-FCL 3 deutsch) lässt sich nichts Anderes finden.

Viele Grüße,

Horatio
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Horatio,

war dies eine rechtskräftige Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr mit Führerscheinentzug, also Fahrverbot oder mit Entzug der Fahrerlaubnis?

Letzteres dauert in der Regel länger und meist die Folge einer Verkehrsstraftat.

Je nach Landesluftfahrtbehörde wird zum Teil unterschiedlich mit dieser Thematik umgegangen, allerdings hat sich allgemein eingespielt, dass die Fluglizenz ruht mindestens auch für den Zeitraum, in dem die Führerscheinabgabe besteht.

Spätestens mit der nächsten Verlängerung der Lizenz ist wahrheitsgemäß im Verlängerungsformular anzukreuzen, ob es Einträge beim KBA bekommen hat oder sonstige gerichtliche Verfahren anhängig sind.

Im Zusammenhang mit dem neuen Paragrafen §7 LuftSIG (Zuverlässiglkeitsüberprüfung), in dem eine behördliche Nachberichtigungspflicht eingeführt wurde, also die automatische Nachmeldung von Behörden bei relevanten Vorkommnissen an die Luftämter, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Behörde nichts davon erfährt.

Ich würde daher dringend empfehlen, dass Sie Ihre zuständige Luftfahrtbehörde informieren und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Ein Verschweigen oder eine Falschaussage auf dem Verlängerungsantrag macht die ganze Situation mit Sicherheit nicht besser.

Übrigens, wenn die Verkehrzulassungsbehörde wegen der Alkoholsache eine MPU zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ansetzt, dann kann es passieren oider ist es ggf. sehr wahrscheinlich, dass sich die Luftfahrtbehörde dem verfahren anschließt und ebenfalls eine Flugppsychlogische Untersuchung FPU anberaumt und die wird bei der Luftwaffe durchgeführt (Flugmedizinische Untersuchungsstelle).
Und die zu bestehen ist weniger wahrscheinlich als die MPU...
_________________
Grüße,
Thomas

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