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Verfasst am: 30.01.08, 09:09 Titel: Internet Downloads - Abmahnung???
Hallo,
ich habe gestern einen Brief von der Staatsanwaltschaft in Köln erhalten
und darin wird mir mitgeteilt, dass von meinem Interanschluss aus,
urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung gestellt wurde und
vom Urheber eine Anklage gestellt wurde - dies wurde aber abgeleht und
meine Daten wurden an den Urheber weitergegeben damit er eine
"zivilrechtliche" Verfolgung anstreben kann!!!!
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Erfahrungsgemäss wird von Ihnen eine Abmahngebühr verlangt. Diese ist indessen eine
zivilrechtliche Angelegenheit, mit der sich die StA nicht befasst. Sie darf Ihnen auch keine
Auskünfte erteilen, da dies Rechtsanwälten vorbehalten ist. Ich stelle daheranheim, sich
ggf. an einen Rechtsanwalt zu wenden.
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Dies war nur eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft und ich frage
mich: "Was kommt nun auf mich zu???"
Gebt mir mal ein paar Tipps
Danke
TOM
PS: Interessant wäre für mich jetzt aber ein paar Tipps zur
Abwehrstrategie - also "offenes WLAN", "Kidds im Haushalt"
"großes Netzwerk" oder "Mehruserzugriff auf einen PC"!
Vielleicht auch den Namen eines Anwalts, der das Spiel mit den
"Anwälten des Urhebers" beherscht, denn was hilft mir "Anwalt Meyer"
aus meinem Ort, der nichteinmal das Scheidungsrecht ´beherscht!!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.01.08, 09:44 Titel:
Üblicherweise wird der geschädigte Urheber eine Schadenersatzforderung über seine Rechtsverfolgungskosten, Schadenersatz wegen Verletzung seiner Urheberrechte und ggf. "Ermittlungskosten" berechnen, das endet erfahrungsgemäß so mit einem Endbetrag von rund 1.200 €, wenn es sich z. B. nur um einen Film handelt. Es bestehen regelmäßig gute Möglichkeiten, den Betrag auf rund die Hälfte zu "drücken".
Die Verteidigungsstrategie "Kidds im Haushalt" halte ich wegen der üblichen Aufsichtspflichten, die Strategie "offenes WLAN" wegen der Verschlüsselungsmöglichkeiten, die Strategie "Mehruserzugriff auf einen PC" wegen der Kontrollmöglichkeiten des Eigentümers durch Password-Schutz des Computers für wenig erfolgversprechend, und "großes Netzwerk" verstehe ich nicht. Die meisten Argumente sind ein ziemlich zweischneidiges Schwert, das ebensogut gegen einen eingesetzt werden kann.
Und für die Problematik der Anwaltssuche bietet unsere Forensoftware hier ein schönes Feature - das natürlich die Frage der "Chemie zwischen Anwalt und Mandant", die stimmen muß, als Datenbank nicht berücksichtigen kann.
Weshalb? Wenn man, ohne Ihnen dies jetzt unterstellen zu wollen, urheberrechtlich geschütztes Material widerrechtlich verbreitet, dann hat man dem Rechteinhaber das ihm Zustehende zu zahlen - und das ist auch gut so _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich irgendwo was bereit gestellt habe!!
(Standardantwort aller "Downloader")
Nun suche ich die richtige Unterstützung um genau diesen Spruch zu festigen - will ja
nicht die Musikindustrie finanzieren
Ansätze, wie "Kidds im Haushalt", "vorhandenes WLAN", "mehrere PCs" und "Multi-User
Zugriff auf die PC" (nur Familienangehörige) habe ich ja schon angesprochen.
Dazu kommt noch, dass ich öfters fremde PCs repariere und daher auch einer dieser
PCs in Frage käme!!
Ansätze, wie "Kidds im Haushalt", "vorhandenes WLAN", "mehrere PCs" und "Multi-User Zugriff auf die PC" (nur Familienangehörige) habe ich ja schon angesprochen.
Die Rechtsprechung ist da sehr uneinheitlich. Manche nehmen eine beinahe pauschale Haftung des Anschlußinhabers an, manche halten sich an BGH-Entscheidungen und sehen die Haftung des Anschlußinhabers nur bei der Verletzung von Prüfungspflichten, die nicht pauschal bestehen. Und natürlich findet sich auch noch ein Spektrum zwischen diesen beiden "Extremen".
TOM_M hat folgendes geschrieben::
Dazu kommt noch, dass ich öfters fremde PCs repariere und daher auch einer dieser PCs in Frage käme!!
Sollte ein PC (vielleicht zum "Problelauf"?) automatisch entsprechende Programme gestartet haben, hätten Sie Pech. Den Schaden könnten Sie versuche sich vom Kunden wiederzuholen, wobei Ihre Eigenschaft als "wissender Fachmann" da nicht zuträglich wäre. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.01.08, 17:29 Titel:
Am besten in den Vertrag gucken, ob Urheberrechtsfälle ausgeschlossen sind (sind sie meistens). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Weitergabe von hinter IP Adressen stehenden Adressen durch die Staatsanwaltschaft
auf einfachen Hinweis der Musikindustrie ist unzulässig - AG Hamburg-Altona,
Urteil vom 11.12.2007, Az.: 316 C 127/07
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.01.08, 20:51 Titel:
Nicht direkt, da eine Einzelfallentscheidung eines Hamburger AG nicht die Staatsanwaltschaft in Köln in einem ganz anderen Fall bindet. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ein großer Internet -Provider schreibt zum EU-Urteil, dass Telekomminikationsunternehmen nicht verpflichtet sind, persönliche Daten von Internet-Nutzern an Musikkonzerne herauszugeben:
"In Deutschland ist der Zugriff auf personenbezogene Daten der Telekommunikationsunternehmen lediglich zu Strafverfolgungszwecken erlaubt. Dennoch greifen schon heute Musikkonzerne auf diese Daten ausgiebig zu. So sammeln professionelle Piratenjäger die IP-Adressen von Raubkopieren. Aufgrund dieser erstattet ein Anwaltsbüro im Auftrag der Rechteinhaber bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt und fordert die Herausgabe der Verbindungsdaten. Der Staatsanwalt wendet sich an den Provider, ermittelt den Inhaber der entsprechenden IP-Adresse und teilt diese dem Anwaltsbüro mit. Somit ist der Weg für zivilrechtliche Klagen gegen Raubkopierer offen."
Dies soll wohl in Ihrem Fall passieren!
Ein neues deutsches Urteil ist nicht unwichtig:
Keine Überwachungspflicht für Eltern
"Das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem Mann nun in einem Urteil von 20. Dezember 2007 Recht (Az. 11 W 58/7). Es lasse sich nicht nachweisen, dass der Mann das verbotene Filesharing selbst vorgenommen habe. Es sei zwar nach Sichtung der Indizienlage offensichtlich, dass eines der Familienmitglieder die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Dafür müsse der Beklagte allerdings nicht haften. "
Es wird eine Forderung auf Sie zukommen, die einen Betrag enthält, den Sie zahlen sollten, wollen Sie keine gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Meiner Meinung eindeutig Drohpotential!
Drohpotenzial deswegen, weil durch die Vorlage einer IP-Adresse scheinbar die Beweislast umgekehrt ist. Aber ich gehe mal davon aus, dass weder eine Hausdurchsuchung bei Ihnen stattgefunden hat, noch Beweismittel gesichert wurden?
Worin liegt nun der Beweis? In einer IP? Eher doch dürftig. Fast jeder weiß, dass diese manipulierbar ist. Hinzu kommt, dass selbst bei Verschlüsselung eines W-LAN-Netzwerkes ein Hacken desselben möglich ist!
Gut, Sie können zahlen, Sie können den Preis verhandeln, Sie können sich aber auch einen guten Anwalt suchen, der im Gegensatz zu vielen Abmahn-Anwaltskanzlein noch an Recht im Sinne des GG glaubt. Mit anderen Worten, Sie könnten auch dafür sorgen, dass der ehrliche Bürger auch in Zukunft in Ruhe gelassen wird!
Wenn urheberrechtlich geschützes Material widerrechtlich heruntergeladen und verbreitet wurde, dann ist's ja wohl Essig mit dem "ehrlichem Bürger"
Die Urheber, egal ob nun Musiker, Maler, Schreiber oder, wie in meinem Fall, Fotografen leben von ihrer Arbeit, das sollte man nicht vergessen
excideuil hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung eindeutig Drohpotential!
Nicht unbedingt. Ich habe bislang noch von jedem, der widerrechtlich Fotos die meinem Urheberrecht unterliegen heruntergeladen und verbreitet/veröffentlicht hat, mein Geld bekommen, in zwei Fällen durch eine Klage - die Betreffenden hielten es vermutlich auch für "Drohpotential". Und dann wurde es richtig teuer _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Wenn urheberrechtlich geschützes Material widerrechtlich heruntergeladen und verbreitet wurde, dann ist's ja wohl Essig mit dem "ehrlichem Bürger"
Ein Anschlußinhaber über dessen Anschluß etwas verbreitet wurde ist also immer ein unehrlicher Bürger?
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Die Urheber, egal ob nun Musiker, Maler, Schreiber oder, wie in meinem Fall, Fotografen leben von ihrer Arbeit, das sollte man nicht vergessen
Man sollte auch nicht vergessen, daß es mehrere Studien gibt, nach denen der Schaden durch rechtswidrige Verbreitung i.d.R. sehr klein ist, da viele die so ein Angebot nutzen, noch lange kein Geld ausgeben würden, wenn es das Angebot nicht gäbe.
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Nicht unbedingt. Ich habe bislang noch von jedem, der widerrechtlich Fotos die meinem Urheberrecht unterliegen heruntergeladen und verbreitet/veröffentlicht hat, mein Geld bekommen, in zwei Fällen durch eine Klage - die Betreffenden hielten es vermutlich auch für "Drohpotential". Und dann wurde es richtig teuer
Und jedesmal gegen den Anschlußinhaber über dessen Anschluß das Bild ohne sein Wissen hochgeladen wurde?
Wie wäre es mit etwas mehr Augenmaß und weniger Unterstellung? _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Ein Anschlußinhaber über dessen Anschluß etwas verbreitet wurde ist also immer ein unehrlicher Bürger?
Unter der Voraussetzung, der Anschlußinhaber war selbst tätig.
Martin R hat folgendes geschrieben::
Und jedesmal gegen den Anschlußinhaber über dessen Anschluß das Bild ohne sein Wissen hochgeladen wurde?
Nö, gegen den laut Impressum verantwortlichen Betreiber der verbreitenden Website - ob's der Anschlußinhaber ist oder nicht ist mir eigentlich egal, solange er verantwortlich zeichnet. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Ich habe mir einen Anwalt gesucht der das Abmahnverhalten von Anwaltsbüros
kennt und mich mal informieren lassen.
Er gab mir den Rat die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den relativ
geringen Betrag (1000 Euro) zu bezahlen
Eigentlich dachte ich, dass man dies umgehen kann und wie in meinem
Fall einfach ein paar "stritige Punkte" mit ins Spiel bringt, denn
- ich habe nix downgeloaded oder bereit gestellt
- die Beschaffung der Daten zur IP Adresse war nicht legal
- ein WLAN zur Verfügung steht das nur per WEP Schlüssel geschützt ist
- mehrere Rechner und Familienmitglieder im Haushalt den Internetzugang nutzen
Leider wären das aber keine Ansätze die zu einem Erfolg führen
(sagt mein Anwalt)
Wie hoch ist ein Urteil eines OLG´s anzusehen?
Werden sich Richter in Köln oder München an ein Urteil vom OLG Frankfurt
anhängen und ähnlich entscheiden?
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