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Einberufung möglich??

 
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Aggressor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 17:06    Titel: Einberufung möglich?? Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

ich habe ein kleines Problem:

Ich habe gestern Post von der Bundeswehr bekommen, dass ich mich Ende Mai einer erneuten ärtlichen Untersuchung stellen muss.
Ich wurde bereits vor ca. 2 Jahren aufgrund gesundheitlicher Probleme zurückgestellt.
Dieso Probleme sind immer noch vorhanden jedoch nicht mehr so stark wie früher, meiner Meinung nach aber immer noch grund genug für eine Ausmusterung.
Zum anderen habe ich am 1.3.2008 eine neue Stelle angetreten mit natürlcih 6 Monaten Probezeit. Fakt ist ich will und kann nicht zur Bundeswehr.

Wie groß sind denn die Chancen auf eine erneute Zurückstellung?
Wie sieht es aus ich werde im August 23, kann ich danach immer noch einberufen werden?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 17:13    Titel: Re: Einberufung möglich?? Antworten mit Zitat

Aggressor hat folgendes geschrieben::
Fakt ist ich will und kann nicht zur Bundeswehr.

Wenn sich das "kann" auf den gesundheitlichen Aspekt bezieht, ist ja alles in Ordnung.
Wenn es doch mehr in Richtung des "will" geht, dann natürlich nicht.

Aggressor hat folgendes geschrieben::
Wie groß sind denn die Chancen auf eine erneute Zurückstellung?

Das kann nur der Arzt beurteilen, wenn es um die Beurteilung eines eventuell verbesserten Gesundheitszustandes geht.
Aggressor hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es aus ich werde im August 23, kann ich danach immer noch einberufen werden?

Ob sich bei einer Zurückstellung aufgrund gesundheitlicher Probleme auch die Heranziehungsgrenze erhöht(wie z.B. bei Zurückstellung wegen Ausbildung), weiß ich nicht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

so wie ich das lese kannst du bis 25 einberufen werden. Schau mal § 12

http://www.buzer.de/gesetz/5521/a75717.htm
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

so wie ich das lese kannst du bis 25 einberufen werden. Schau mal § 12

http://www.buzer.de/gesetz/5521/a75717.htm


Geht denn die Zurückstellung über den 23. Geburtstag hinaus?
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