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Verfasst am: 02.05.08, 16:33 Titel: Geld gestohlen - Anzeige ohne direkte Beweise möglich?
Hi liebe Community.
Ich hab gestern auf ner Feier mein Portemonaie bei einem Kumpel vergessen. Nun fehlen mir 50€! Sicherlich nicht sonderlich viel Geld, aber für einen Schüler sind 50€ eben doch schon eine Menge!
Ich gehe davon aus, dass die Schwester meines Kumpels das Geld geklaut hat.
Ich kann es nicht nachweisen, da wie gesagt mein Portemonaie beim Kumpel lag und ich nunmal zuhause war.
Der Grund für diese Beschuldigung liegt etwas weiter zurück.
Seine Schwester hat meiner Familie damals Geld im Wert von über 700€ gestohlen. Jetzt fragen sich einige Leute sicherlich, wie man so blöd sein kann und sich soviel Geld stehlen lassen kann... Die hohe Summe ist nur deswegen zustande gekommen, weil wir kurz vorher aus dem Urlaub zurückgekommen sind und das unser Restgeld von der Urlaubskasse war.
Leider konnten wir ihr nix nachweisen. Also ließen wir das Ganze erst einmal ruhen.
Plötzlich war eines Tages wieder Geld weg...
Aus diesem Grund haben wir ihr eine Falle gestellt, indem wir unsre Scheine markiert in ein Portemonaie gepackt haben, auf der Hoffnung daruf dass sie sich das nimmt.
Einen Tag danach ist die Falle auch zugeschnappt gewesen.
Auf ein Gespräch mit meinem Vater stellte sich raus, dass sie die markierten Scheine besaß!
Somit luden wir kurzerhand darauf ihre Eltern zu uns ein, um den derzeitigen Standpunkt zu besprechen. Das heißt wir haben keine Anzeige diesbezüglich gemacht!
Nun wurde aber wie oben gesagt mir wieder Geld gestohlen.
Und das Geld ist erst weg seitdem ich mein Portemonaie bei meinem Kumpel über Nacht vergessen habe. Und es waren nicht einmal 24h vergangen, schon hatte ich es auch wieder.
Mir stehts bis hierher!
Das ist verdammt unverschämt von ihr. Deshalb würde ich gerne eine Anzeige starten, damit sie mal daraus lernt.
Allerdings hab ich ja keinen handfesten Beweis der sie als Täter belasten würde. bis auf die Vorgeschichte und der kurze Zeitraum!
Nun noch zu meiner Frage:
Kann ich in irgendeiner Weise ne Anzeige starten?
Würde eine Anzeige ohne handfesten Beweis etwas bringen?
Bitte um Hilfe.
Werd mich natürlich noch bemühen einen handfesten Beweis zu liefern.
Verfasst am: 02.05.08, 16:59 Titel: Re: Geld gestohlen - Anzeige ohne direkte Beweise möglich?
knocko hat folgendes geschrieben::
Nun noch zu meiner Frage:
Kann ich in irgendeiner Weise ne Anzeige starten?
Würde eine Anzeige ohne handfesten Beweis etwas bringen?
Ich habe mir nur die Überschrift und den zitierten Part durchgelesen!
Das Opfer ist nicht für die Suche oder das Mitbringen der Beweise zuständig. Das macht die Staatsanwaltschaft bzw. ihre handelnden Organe.
Ein Anzeige kann man immer ohne Probleme und ohne Kostenaufwand machen, denn eine Anzeige ist nur das Aufmerksam machen, dass eine Straftat geschehen ist. Trotzdem darf man nicht jeden Anzeigen wie man will. Siehe §164 und §145d.
Ob eine Anzeige zur Aufklärung der Straftat führt:
keine Ahnung Glaskugel kaputt,
es ist aber immer möglich eine Straftat via Anzeige zu melden.
Du sagtest dass die Beweise durch Staatsanwaltschaft und deren Organe beschafft werden.
Wie würde sowas aber dann in Realität aussehen? Ist ja sicher nicht so einfach Beweise zu finden.
Wenn das aber alles ohne Kosten vonstatten geht werd ich wohl ne Anzeige machen und schauen was passiert. Das einzige Problem ist nur dass ich es nicht richtig nachweisen kann. Muss ich dann mal bei der Polizei nachfragen wie das läuft.
Was sagt denn der Kumpel dazu? Oder seine Eltern?
Bei einer Anzeige gegen "Unbekannt" kann ein Bestohlener ja seinen Verdacht äussern, eine Beschuldigung ohne Beweise würde ich nicht machen. Im Falle einer Anzeige würden wohl alle die Zugang zum Geld hatten befragt werden.
Was haben die Eltern des Mädels denn im vorhergehenden Fall gesagt? Blieb das ganze ohne Konsequenzen?
Die Polizei wird ein Ermittlungsverfahren gegen "unbekannt" einleiten und ggf. die anderen Anwesenden der Party als Zeugen vernehmen (incl. der Schwester). Wenn die sich nicht in Widersprüche verwickelt, oder die Tat heulend gesteht und auch keiner der anderen gesehen hat, dass sie es war (bzw. wer es war), wird das Verfahren nach § 170(2) StPO (=Täter nicht ermittelbar) eingestellt werden. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Naja im vorhergehenden Fall war das gnze ziemlich ohne Konsequenzen ausgegangen.
Sie hat das Geld mit dem wir sie erwischt haben zurück gegeben und hat als "Strafe" quasi bei uns eine Woche das restliche Geld was gefehlt hat abgearbeitet. Aber jeder weiß... man verdient keine 700 € und mehr in einer Woche.
Das war also mehr als Lektion gedacht.
Die Eltern haben sich nicht groß zu geäußert.
Sie wollten ihr Kind sogar noch mehr in Schutz nehmen. Irgendeine Bestrfung von den Eltern aus gab es keine. ...
Ihr Bruder meinte vorhin zu mir, dass sie vor einer Woche 100€ von ihren Eltern bekommen hat und jetzt nur noch 25€ drin hat.
Dann meinte er noch, dass als er heute morgen aufgestanden ist schon alles fix und fertig aufgeräumt war. Und beim Aufräumen muss sie über das Geld gestolpert sein.
PS:
Theoretisch kann die Polizei eig nur 2 Leute vernehmen.
Mein Portemonaie lag ja bis zum Partyende bei mir. Nur im Vollrau*** hab ichs dann doch vergessn *ärgert mich so*
Die Eltern sind nicht zuhause von daher wirds auf die 2 Personen beschränkt.
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