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Ledigkeitsbescheinigung / deutsche Übersetzung

 
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Tauchente
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 19:45    Titel: Ledigkeitsbescheinigung / deutsche Übersetzung Antworten mit Zitat

Hi zusammen,

folgendes Problem"chen" (?) .. oder auch nicht (?) ... wer kann uns dazu weiterhelfen ?

Person A möchte Person B ( aus gaaaaanz weit weg ...... V.R. China ) heiraten.
Doch leider wird die deutsche Übersetzung der Ledigkeitsbescheinigung von Person B hier nicht akzeptiert.

In Person B`s Ledigkeitsbescheinigung steht: " ..... daß Person B bis zum TT.MM.JJ. in China als nicht verheiratet registriert war."

Die hisiegen Behörden "bevorzugen" aber folgende Übersetzung:
" Person B war noch nie --- weder religiös, rituell oder gewohnheitsrechtlich --- verheiratet. "

Welche in "behördendeutsche" Übersetzung ist denn nun richtiger, bzw. kann die deutsche Behörde den übersetzten Text der anderen ausländischen Behörde anzweifeln???

Gruß,
Thomas
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ralf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 12:56    Titel: Re: Ledigkeitsbescheinigung / deutsche Übersetzung Antworten mit Zitat

Tauchente hat folgendes geschrieben::
Die hisiegen Behörden "bevorzugen" aber folgende Übersetzung:
" Person B war noch nie --- weder religiös, rituell oder gewohnheitsrechtlich --- verheiratet. "

Es kann doch nur so übersetzt werden, wie es im Original steht. Wenn da Text A steht, kann bei der Übersetzung nicht Text B herauskommen.
Wo wurde die Übersetzung denn angefertigt? In China oder bei einem hiesigen vereidigten Übersetzer?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer verlangt denn die Ledigkeitsbescheinigung ? Was soll mit der bescheinigung glaubhaft gemacht werden ?

Von den OLG liegen mir andere Forderungen für eine Befreiung von der Beibringung eines EFZ vor, als Beispiel das OLG Stuttgart:

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187095/China.pdf

oder das OLG Köln:

http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_C/china.pdf

Hört sich insgesamt so an als wäre das eine völlig unzutreffende Bescheinigung:


Zitat:
In Person B`s Ledigkeitsbescheinigung steht: " ..... daß Person B bis zum TT.MM.JJ. in China als nicht verheiratet registriert war."


denn die sagt doch nur aus dass die Person keine Ehe registriert hat.

Falls die Forderung nur von einem Standesamt käme, wäre ggf. ein Kontakt zum zuständigen OLG hilfreich.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Tauchente
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ralf,

so denken wir ( meine Verlobte und ich und auch sehr viele andere "normale" Leute ) auch.

Das wurde ihr auch von allen chinesischen Behörden ( Deutsche Botschaft in China, Chinesische Botschaft in Deutschland, Staatliches Notariat in China ) und dem vereidigtem Übersetzer in China so bestätigt.

Sie sagen, daß Text A mit Text B nach dem Heimatrecht meiner Verlobten vollkommen übereinstimmen und daß sie in dieser Übersetzung auch nicht ändern können und dürfen !

Doch irgendwie denken unsere Behörden hier anders und unterstellen dem chinesischem Übersetzer nun, daß die Übersetzung nicht korrekt sein.

Also alles etwas verzwickt zur Zeit .....

Andere Tipps/Vorschläge/Ratschläge ?
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Tauchente
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ronny,

diese Ledigkeitsbescheinigung wird hier vom Standesamt und OLG verlangt.
Von ihrem staatlichen Notariat beglaubigt und in`s Deutsche übersetzt.

Besten Dank für die Links, doch die kannte ich schon, da ich mich derzeit natürlich deswegen sehr viel informiere.

Aber kann es denn wirklich sein, daß der § 1309 BGB von den OLG`s ( und deren Standesämtern ) unterschiedlich ausgelegt wird ???

Eigentlich sollten doch diese Gesetze ( z.B. BGB und alle anderen ) in ganz Deutschland gleich sein ?

Gruß,
Thomas
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railman1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Troisdor

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das passiert. Ich habe auch eine von ganz weit weg geheiratet. Beim OLG Köln ging glatt, was anderswo vielleicht Probleme gemacht hätte. Mir fallen eigentlich nur folgende Optionen ein:
A läßt das Original hier in D von einem von einem staatlich geprüften Übersetzer mit Zulassung des OLG übersetzen

oder

A zieht in einen anderen Zuständigkeitsbereich um

oder

A fliegt nach China und heiratet B dort und dann die Familienzusammenführung beantragen

das Post wäre auch interessant bei www.info4alien.de, da hier auch viel Fachkompetenz aus den Reihen der Ausländerbehörden kommt
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Tauchente
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 15:33    Titel: Ledigkeitsbescheinigung / deutsche Übersetzung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

besten Dank an alle für ihre hilfreichen Tipps, doch vor einigen Tagen ist ein "behördendeutschliches Wunder" Smilie geschehen.

Nun wird die deutsche Übersetzung plötzlich doch anerkannt, nach wochenlangem Warten, Hin und Her und diversen Besuchen beim Standesamt.

Person B "von ganz weit weg Smilie" hat seit heute auch alle Dokumente ( meine und ihre ) zusammen und beantragt nun ihr Visum.

Jetzt können wir nur noch hoffen, daß die Visumsgenehmigung nicht allzu lange dauert und Person B von "ganz weit weg" endlich zu Person A nach D kommen kann.

Beste Grüße,
Thomas
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