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Verfasst am: 02.05.08, 19:45 Titel: Ledigkeitsbescheinigung / deutsche Übersetzung
Hi zusammen,
folgendes Problem"chen" (?) .. oder auch nicht (?) ... wer kann uns dazu weiterhelfen ?
Person A möchte Person B ( aus gaaaaanz weit weg ...... V.R. China ) heiraten.
Doch leider wird die deutsche Übersetzung der Ledigkeitsbescheinigung von Person B hier nicht akzeptiert.
In Person B`s Ledigkeitsbescheinigung steht: " ..... daß Person B bis zum TT.MM.JJ. in China als nicht verheiratet registriert war."
Die hisiegen Behörden "bevorzugen" aber folgende Übersetzung:
" Person B war noch nie --- weder religiös, rituell oder gewohnheitsrechtlich --- verheiratet. "
Welche in "behördendeutsche" Übersetzung ist denn nun richtiger, bzw. kann die deutsche Behörde den übersetzten Text der anderen ausländischen Behörde anzweifeln???
Verfasst am: 03.05.08, 12:56 Titel: Re: Ledigkeitsbescheinigung / deutsche Übersetzung
Tauchente hat folgendes geschrieben::
Die hisiegen Behörden "bevorzugen" aber folgende Übersetzung:
" Person B war noch nie --- weder religiös, rituell oder gewohnheitsrechtlich --- verheiratet. "
Es kann doch nur so übersetzt werden, wie es im Original steht. Wenn da Text A steht, kann bei der Übersetzung nicht Text B herauskommen.
Wo wurde die Übersetzung denn angefertigt? In China oder bei einem hiesigen vereidigten Übersetzer?
so denken wir ( meine Verlobte und ich und auch sehr viele andere "normale" Leute ) auch.
Das wurde ihr auch von allen chinesischen Behörden ( Deutsche Botschaft in China, Chinesische Botschaft in Deutschland, Staatliches Notariat in China ) und dem vereidigtem Übersetzer in China so bestätigt.
Sie sagen, daß Text A mit Text B nach dem Heimatrecht meiner Verlobten vollkommen übereinstimmen und daß sie in dieser Übersetzung auch nicht ändern können und dürfen !
Doch irgendwie denken unsere Behörden hier anders und unterstellen dem chinesischem Übersetzer nun, daß die Übersetzung nicht korrekt sein.
Ja, das passiert. Ich habe auch eine von ganz weit weg geheiratet. Beim OLG Köln ging glatt, was anderswo vielleicht Probleme gemacht hätte. Mir fallen eigentlich nur folgende Optionen ein:
A läßt das Original hier in D von einem von einem staatlich geprüften Übersetzer mit Zulassung des OLG übersetzen
oder
A zieht in einen anderen Zuständigkeitsbereich um
oder
A fliegt nach China und heiratet B dort und dann die Familienzusammenführung beantragen
das Post wäre auch interessant bei www.info4alien.de, da hier auch viel Fachkompetenz aus den Reihen der Ausländerbehörden kommt
Verfasst am: 12.06.08, 15:33 Titel: Ledigkeitsbescheinigung / deutsche Übersetzung
Hallo zusammen,
besten Dank an alle für ihre hilfreichen Tipps, doch vor einigen Tagen ist ein "behördendeutschliches Wunder" geschehen.
Nun wird die deutsche Übersetzung plötzlich doch anerkannt, nach wochenlangem Warten, Hin und Her und diversen Besuchen beim Standesamt.
Person B "von ganz weit weg " hat seit heute auch alle Dokumente ( meine und ihre ) zusammen und beantragt nun ihr Visum.
Jetzt können wir nur noch hoffen, daß die Visumsgenehmigung nicht allzu lange dauert und Person B von "ganz weit weg" endlich zu Person A nach D kommen kann.
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