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Einbürgerung eines Minderjährigen mit deutschem Stiefvater

 
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vonderseite
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 16:25    Titel: Einbürgerung eines Minderjährigen mit deutschem Stiefvater Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe versucht mich mit AuslR und StAG schlau zu machen, verstehe aber die Details nicht so recht, daher frage ich mal hier.

Stellen wir uns vor:
Der 13 jährige Russe A lebt seit 7 Jahren in Deutschland und geht seit 7 Jahren in Deutschland zur Schule. Seine russische Mutter ist mit einem Deutschen verheiratet, A hat eine deutsch-russische Schwester, alle vier leben zusammen. A's Vater ist Russe und lebt in der Russischen Föderation.

A's Aufenthaltstitel ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis (selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit gestattet).

A möchte Deutscher werden. Mutter und Stiefvater möchten helfen.

Der einfachste Weg zur Einbürgerung scheint die Adoption durch den Stiefvater zu sein.
A's Vater ist zwar generell kooperativ, möchte aber seinen Sohn nicht zur Adoption durch den Stiefvater frei geben, weil er Angst hat, dass er dem Kind dann aus Russland nicht helfen kann, falls Mutter und Stiefvater etwas zustoßen sollte.

1.) Wann und wie kann A eingebürgert werden?
2.) Kann er gleichzeitig die russische Staatsangehörigkeit behalten?
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 15:13    Titel: Re: Einbürgerung eines Minderjährigen mit deutschem Stiefvat Antworten mit Zitat

vonderseite hat folgendes geschrieben::
Der einfachste Weg zur Einbürgerung scheint die Adoption durch den Stiefvater zu sein.

Mal abgesehen davon, dass es sich beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Adoption nicht um eine Einbürgerung handelt: Wenn der leibliche Vater dazu nicht seine Zustimmung gibt, ist dieses Vorhaben wohl zum Scheitern verurteilt.

Zitat:
1.) Wann und wie kann A eingebürgert werden?

Siehe § 10 StAG: frühestens nach 8 Jahren Aufenthalt. Sofern sich die Mutter nach § 9 einbürgern lässt, im Wege der Miteinbürgerung auch früher.

Zitat:
2.) Kann er gleichzeitig die russische Staatsangehörigkeit behalten?

Nein.
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