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Verfasst am: 02.05.08, 23:09 Titel: Diebstahl beim Zoll oder Paketdienstleister
Folgender Situation: A kauft bei B in den USA Ware. B verschickt und deklariert den Warenwert falsch, er vergisst 2 Nullen. Das Paket bleibt
im Zoll hängen und der Paketdienstleister sagt A, er solle für den Zoll den genauen Warenwert nachweisen. A gibt einen höheren Wert
an als auf der Sendung genannt, welcher jedoch auch deutlich unter dem tatsächlichen Kaufpreis liegt. A vergisst eine Null. Nun wird das Paket
gestohlen bzw. es wird vom Paketdienstleiter als offiziell verschwunden gemeldet.
Der Paketdienstleister will nur die Versandkosten und den deklarierten Wert erstatten. A und B können den tatsächlichen Wert der Sendung anhand
des Zahlungsbeleges nachweisen. Dies will A nun dem Paketdienstleister mitteilen und Schadenersatz für den kompletten Betrag einfordern.
Lässt die Rechtslage dies zu?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.05.08, 14:59 Titel:
Jungejungejunge, schon erstaunlich, wie vergesslich so manche Leute sein können... Möglicherweise isr es ganz gut, daß
smurfy hat folgendes geschrieben::
das Paket gestohlen bzw. es wird vom Paketdienstleiter als offiziell verschwunden gemeldet
passiert ist - der Zoll hat mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit recht wenig Verständnis für derartig vergessliche Kunden.
smurfy hat folgendes geschrieben::
Dies will A nun dem Paketdienstleister mitteilen und Schadenersatz für den kompletten Betrag einfordern.
Da A mit dem Paketdienstleister keinerlei vertragliche Beziehung hat, wird dieser sich davon sicherlich nichts annehmen. Und bei B wird genau das passieren: Der Paketdienstleister wurd
smurfy hat folgendes geschrieben::
nur die Versandkosten und den deklarierten Wert erstatten
Eine entsprechende Regelung wird sich sicherlich in den Versandbedingungen finden, die B akzeptiert hat.
Und: verschiebibert ins Transportrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Gott sei dank geht es nur um einen fiktiven Fall. Anderenfalls würde ich ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung stellen^^
Denkt A ersthaft, der Zoll ist blöd und merkt es nicht, wenn eine Sendung mit 1% Warenwert des ursprünglichen Werts angemeldet wird? Denkt A, der Zoll ist zu blöd und merkt es nicht, wenn der Warenwert nur 10% beträgt? Nee, der Zoll merkt sowas gar nicht. Nein, der Zoll betreibt auch gar keine Internetrecherche und findet nicht recht schnell einen Onlineshop oder einen Internetauktionshaus [Name geändert]-verkäufer...
Des weiteren dürfte es so sein wie Biber das schon geschrieben hat. Der deklarierte Wert der Sendung ist laut AGB der meisten Paketdienstleister der Versicherungswert...
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