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Versandbetrieb will nicht für beschädigte Sendung aufkommen

 
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Davor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 17:53    Titel: Versandbetrieb will nicht für beschädigte Sendung aufkommen Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,

also ich habe folgendes Problem:

Ich habe neulich per Onlineauktion ein älteres Notebook verkauft (Wert ~ 150 Euro). Dieses Notebook habe ich versichert versandt. Einige Tage darauf schrieb mich der Käufer an, dass das Notebook anscheinend "hingefallen" und das Display gebrochen ist. Er sandte mir das Notebook zurück und ich erstattete ihm den Kaufpreis.

Nun habe ich mit dem zuständigen Versandbetrieb gesprochen und die fragten mich nach weiteren Details.
Ich sagte ihnen also, dass das Paket ordnungsgemäß verpackt war (es ist nicht das erste Notebook, welches ich versandt habe und bisher sind alle sicher und ganz angekommen). Zudem wollten Sie einen Screenshot der Auktion und die Adressdaten des Empfängers. Das alles habe ich ihnen geliefert. Einige Tage später erhielt ich eine weitere Mail in der es sinngemäß hieß, dass sie eine "die bei der Zustellung durch mich und den Zusteller ausgefüllte
und gegengezeichnete Schadenkarte" benötigen, die ich allerdings nicht habe. Der Käufer meines Notebook hat das Paket nicht sofort geöffnet und somit erst später bemerkt, dass das Gerät defekt war. Das teile ich den Werten Damen und Herren mit.

Einige Tage später dann die Antwort, in der es heißt, dass eine Haftung nicht übernommen werden könne, da keine Beschädigung der Verpackung registriert wurde, sodass von einem ordnungsgemäßen Transportverlauf ausgegangen werden könne.
Ich solle doch bitte Verständnis haben.

Dann habe ich zurück geschrieben, wie sie mir denn garantieren können, dass der Transportverlauf ordnungsgemäß war, da sie ja geschrieben haben, dass sie "davon ausgehen können" es aber nicht sicher stellen können. Ich erhielt wochenlang keine Antwort.

Also nochmal das ganze Spielchen und die unangenehmen Fragen. Schließlich erhielt ich eine Antwort, die nahezu identisch mit der letzten war (scheint bei denen einen Standardvorlage für das Email Programm zu sein) mit Verweis auf §427 HGB.

Nun weiß ich nicht weiter.

Wie ist die Rechtslage?


Viele Grüße
Davor
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 14:53    Titel: Re: Versandbetrieb will nicht für beschädigte Sendung aufkom Antworten mit Zitat

Davor hat folgendes geschrieben::
Guten Tag zusammen,

also ich habe folgendes Problem:

Ich habe neulich per Onlineauktion ein älteres Notebook verkauft (Wert ~ 150 Euro). Dieses Notebook habe ich versichert versandt. Einige Tage darauf schrieb mich der Käufer an, dass das Notebook anscheinend "hingefallen" und das Display gebrochen ist. Er sandte mir das Notebook zurück und ich erstattete ihm den Kaufpreis.

Nun habe ich mit dem zuständigen Versandbetrieb gesprochen und die fragten mich nach weiteren Details.
Ich sagte ihnen also, dass das Paket ordnungsgemäß verpackt war (es ist nicht das erste Notebook, welches ich versandt habe und bisher sind alle sicher und ganz angekommen). Zudem wollten Sie einen Screenshot der Auktion und die Adressdaten des Empfängers. Das alles habe ich ihnen geliefert. Einige Tage später erhielt ich eine weitere Mail in der es sinngemäß hieß, dass sie eine "die bei der Zustellung durch mich und den Zusteller ausgefüllte
und gegengezeichnete Schadenkarte" benötigen, die ich allerdings nicht habe. Der Käufer meines Notebook hat das Paket nicht sofort geöffnet und somit erst später bemerkt, dass das Gerät defekt war. Das teile ich den Werten Damen und Herren mit.

Einige Tage später dann die Antwort, in der es heißt, dass eine Haftung nicht übernommen werden könne, da keine Beschädigung der Verpackung registriert wurde, sodass von einem ordnungsgemäßen Transportverlauf ausgegangen werden könne.
Ich solle doch bitte Verständnis haben.

Dann habe ich zurück geschrieben, wie sie mir denn garantieren können, dass der Transportverlauf ordnungsgemäß war, da sie ja geschrieben haben, dass sie "davon ausgehen können" es aber nicht sicher stellen können. Ich erhielt wochenlang keine Antwort.

Also nochmal das ganze Spielchen und die unangenehmen Fragen. Schließlich erhielt ich eine Antwort, die nahezu identisch mit der letzten war (scheint bei denen einen Standardvorlage für das Email Programm zu sein) mit Verweis auf §427 HGB.

Nun weiß ich nicht weiter.

Wie ist die Rechtslage?


Viele Grüße
Davor


Wenn du die in § 427 genannten Fristen eingehalten hast, kannst du versuchen, den Nachweis zu erbringen, dass das Notebook beim Transport beschädigt wurde und nicht schon vorher bzw. nachher. Der Nachweis dürfte aber schwer bis unmöglich sein.
_________________
mfg


Günni
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