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Filmausschnitte bei Internetmusikbörse [Name geändert] und co. anschauen illegal/legal

 
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Anna177
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:00    Titel: Filmausschnitte bei Internetmusikbörse [Name geändert] und co. anschauen illegal/legal Antworten mit Zitat

Hallo;

Ist es nach dem neuen Urheberrecht illegal sich Filmausschnitte bei Internetmusikbörse [Name geändert], Internetvideoportal [Name geändert] usw. anzuschauen?
Ich habe nämlich gehört, dass dabei schon technisch bedingt der Filmausschnitt runtergeladen wird. Ich weiß deshalb nicht, ob man dann erkennen kann dass man sich wirklich den Ausschnitt nur angeschaut hat.

Danke Euch schon mal!
Anna
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 17:22    Titel: Re: Filmausschnitte bei Internetmusikbörse [Name geändert] u Antworten mit Zitat

Anna177 hat folgendes geschrieben::

Ich habe nämlich gehört, dass dabei schon technisch bedingt der Filmausschnitt runtergeladen wird. Ich weiß deshalb nicht, ob man dann erkennen kann dass man sich wirklich den Ausschnitt nur angeschaut hat.


Es geht nicht darum, ob der Ausschnitt angeguckt, sondern ob ein rechtswidrige Kopie aus einer rechtswidrigen Quelle bezogen wurde. Eine Kopie aus einer offensichtlich rechtswidrigen Veröffentlichung ist ein Straftat.
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Anna177
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 19:12    Titel: Re: Filmausschnitte bei Internetmusikbörse [Name geändert] u Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
Anna177 hat folgendes geschrieben::

Ich habe nämlich gehört, dass dabei schon technisch bedingt der Filmausschnitt runtergeladen wird. Ich weiß deshalb nicht, ob man dann erkennen kann dass man sich wirklich den Ausschnitt nur angeschaut hat.


Es geht nicht darum, ob der Ausschnitt angeguckt, sondern ob ein rechtswidrige Kopie aus einer rechtswidrigen Quelle bezogen wurde. Eine Kopie aus einer offensichtlich rechtswidrigen Veröffentlichung ist ein Straftat.


Entschuldige das verstehe ich nicht ganz. Beziehe ich eine rechtswidrige Kopie, wenn ich mir den Ausschnitt anschaue? Ich speichere den Ausschnitt doch nicht und brenne es auch nicht auf einen Rohling.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Aber die Datei muss kopiert werden, damit sie vom dem Server, auf dem sie liegt, auf Ihren Rechner kommt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Anna177
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet also, dass es illegal ist sich Filmausschnitte anzuschauen.

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem § 44a aus?
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Anna177 hat folgendes geschrieben::

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem § 44a aus?


Da treffen Punkt 1 und 2 m.E. nicht zu.
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Anna177
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, dann sieht es nach dem neuen Urheberrecht ganz schön düster aus. Ich meine, dass wohl jeder Zweite mit einem Bein im Knast steht. Wer hat sich schon mal nicht ein Video angeschaut oder zumindest zugeschickt bekommen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Anna177 hat folgendes geschrieben::
Das bedeutet also, dass es illegal ist sich Filmausschnitte anzuschauen.

Nö, nicht solange die Quelle legal ist.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Anna177 hat folgendes geschrieben::
Ich meine, dass wohl jeder Zweite mit einem Bein im Knast steht. Wer hat sich schon mal nicht ein Video angeschaut oder zumindest zugeschickt bekommen.


Das "Anschauen"/"Anhören"/"Lesen" der Film-/Musik-/Textinhalte auf einer offensichtlich raubkopierten DVD, die man durch Kauf/Zusenden usw. erlangt hat, ist z.B. legal. ( Rechtswidrig/strafbar ist das Herstellen/Verbreiten einer solchen DVD). Der Erwerb von Eigentum an einem offensichtlich raubkopierten DVD-Datenträger stellt keine Verletzung von Urheberverwertungsrechten dar. (Nur) Wenn der Eigentümer einer DVD sich rechtsverletzend verhalten hat ( durch rechtswidrige Herstellung einer DVD-Vervielfältigung, durch Verbreitung, Vorführen, usw.), könnte der in seinen Rechten verletzte Verwertungsrechteinhaber die Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Rechtsverletzers befindlichen DVD verlangen, § 98 Absatz 1 UrhG:

Der Verletzte kann verlangen, daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen, vernichtet werden. )

Das Herunterladen/Vervielfältigen einer Datei mit Film-/Musik-/Text-Inhalten, die rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht worden ist, ist zu Zwecken des privaten Gebrauchs zulässig - solange die rechtswidrige Herstellung bzw. die Rechtswidrigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung nicht offensichtlich ist.

Das Wahrnehmbarmachen/Anschauen des (Film- / Musik- /Text)-Inhalts der auf den eigenen Rechner heruntergeladenen und vervielfältigten Datei ist zulässig. Dagegen könnte die Vervielfältigungsherstellung unzulässig / rechtswidrig gewesen sein, wenn sie nicht zum Privatgebrauch erfolgt war und/oder wenn es offensichtlich war, daß die verwendete Vorlage illegal hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht worden ist.

mbG
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Anna177
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Anna177 hat folgendes geschrieben::
Ich meine, dass wohl jeder Zweite mit einem Bein im Knast steht. Wer hat sich schon mal nicht ein Video angeschaut oder zumindest zugeschickt bekommen.


Das "Anschauen"/"Anhören"/"Lesen" der Film-/Musik-/Textinhalte auf einer offensichtlich raubkopierten DVD, die man durch Kauf/Zusenden usw. erlangt hat, ist z.B. legal. ( Rechtswidrig/strafbar ist das Herstellen/Verbreiten einer solchen DVD). Der Erwerb von Eigentum an einem offensichtlich raubkopierten DVD-Datenträger stellt keine Verletzung von Urheberverwertungsrechten dar. (Nur) Wenn der Eigentümer einer DVD sich rechtsverletzend verhalten hat ( durch rechtswidrige Herstellung einer DVD-Vervielfältigung, durch Verbreitung, Vorführen, usw.), könnte der in seinen Rechten verletzte Verwertungsrechteinhaber die Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Rechtsverletzers befindlichen DVD verlangen, § 98 Absatz 1 UrhG:

Der Verletzte kann verlangen, daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen, vernichtet werden. )

Das Herunterladen/Vervielfältigen einer Datei mit Film-/Musik-/Text-Inhalten, die rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht worden ist, ist zu Zwecken des privaten Gebrauchs zulässig - solange die rechtswidrige Herstellung bzw. die Rechtswidrigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung nicht offensichtlich ist.

Das Wahrnehmbarmachen/Anschauen des (Film- / Musik- /Text)-Inhalts der auf den eigenen Rechner heruntergeladenen und vervielfältigten Datei ist zulässig. Dagegen könnte die Vervielfältigungsherstellung unzulässig / rechtswidrig gewesen sein, wenn sie nicht zum Privatgebrauch erfolgt war und/oder wenn es offensichtlich war, daß die verwendete Vorlage illegal hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht worden ist.

mbG


Hallo;

Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, dann mache ich mich strafbar, wenn ich einen offensichtlich illegal reingestellten Film anschaue. Wann weiß ich jedoch ob es wirklich illegal ist. Ich meine, dass bei manchen Videoplattformen sogar Sony, BMG und andere Musikclips selbst reinstellen.
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