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Verfasst am: 21.04.08, 10:40 Titel: Nutzerübermittlung in Internet-Videoseiten
In den AGB's einer Internet-Videoseite heißt es:
Nutzungsbedingungen hat folgendes geschrieben::
... 8.2 Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen ist es erforderlich, dass Sie [Firmenname] und anderen Nutzern der Webseite eingeschränkte Nutzungsrechte einräumen. Diese sind unter Ziffer 10 dieser Bestimmungen näher beschrieben (Rechte, die Sie einräumen). ...
und weiter:
Nutzungsbedingungen hat folgendes geschrieben::
10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei [Firmenname] hochladen oder posten, räumen Sie
1. [Firmenname] eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und [Firmenname] Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
2. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
10.2 Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen. Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzerkommentaren sind unbefristet und unwiderruflich, lassen aber Ihre oben unter Ziffer 8.2 bezeichneten Eigentumsrechte im Übrigen unberührt."
Wie schaut's aus, wenn sich Firma B einen Film vom Server des Anbieters (Firma A = Verfasser der Nutzungsbedingungen) zieht, ihn auf den eigenen Server (der Firma B) hochlädt? Kann der Urheber des Films dem im Einzelfall widersprechen?
Sobald der Urheber des Films das eigene Video vom Server der Internet-Videoseite (Firma A) löscht, kann man auch darauf bestehen, daß die anderen Anbieter (Firma B usw.) die Filme von deren Server löschen?
Also mal kurz ihre Frage zusammengefasst:
Ist es erlaubt ein Video vom Urheber A, dass dieser auf einem Portal B zur Verfuegung stellt zu klauen und auf seinem eigenen Server anzubieten?
Antowrt: Nein.
Der Urheber veröffentlicht ein Video auf dem Portal A und bestätigt o. g. Nutzungsbedingungen.
Kann der Urheber diesen Nutzungsbedingungen nachträglich widersprechen, da das Portal A einem Portal B die Nutzung des Videos eingeräumt hat?
Ich lese da nur, daß der Urheber zwar seine Videos löschen kann, dies aber nicht zwingend bedeutet, daß Portal B die Videos ebenfalls löschen kann / löscht.
Der Urheber hat der Unterlizenzierung zugestimmt. Und wenn B korrekt eine Lizenz von A bekommen hat, dann hat B eine Lizenz das Werk im Rahmen dieser Lizenz zu nutzen.
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