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hund tot was nun??????????????
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badfamilie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 21:03    Titel: hund tot was nun?????????????? Antworten mit Zitat

käufer a kauft bie verkäufer b einen welpen im jahre 09.07.
der welpe ist in einem guten zustand, ärztliches atest liegt vor, bis dezember 2007 meldet sich der käufer a bei verkäufer b nicht mehr. zwischenzeitlich wurde der welpe von einem tierazt nachgeimpft.
dezember 2007, der welpe mitlerweile 6 monate alt, meldet sich käufer a bei verkäufer b. welpe totkrank liegt im sterben, verkäufer b fragt nach was welpe hat, keine ahnung. verkäufer b bitte käufer a, er möge bitte der tierklink ausrichten das sie sich melden möchten um das krankenbild der welpen abzuklären.
dann passiert nichts mehr, ganz 4 monate.
im April 08 ein awaltbrief mit aufforderung zu schadenersatz und wandlung des vertrages.angebliche todeursache "massive neuroligisch othopädische beeinträchtigungen" Geburtsfehler.
welpe ist zwischenzietlich am 30.03 verstorben.
tieräztliche bescheinigung liegt bei und da steht bei totesursache folgendes drinnen:
"auf grund moribunden Abmagerungen euthanasiert"
moribund heißt wörtlich übersetzt "totgeweiht"
abmagerung weiß jeder sicher was mit anzufangen.
ich denke das käufer a seinen hund hat verhungern lassen und möchte nun von verkäufer b sein geld zurück pluss schadenersatz.
wie soll sich verkäufer b verhalten? kann verkäufer b käufer a anzeigen wegen tierquälerei?
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab zwar von Hunden keine Ahnung (ich weiß nur: wo´s bellt ist vorne, wo´s wedelt ist hinten Sehr glücklich ), aber ich lese aus dem Befund folgendes:

auf grund moribunden Abmagerungen euthanasiert

Aufgrund todgeweihten Abmagerungen eingeschläfert --> kann es sein, daß das Tier selber nix mehr gefressen hat?


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, wenn der Käufer schon einen Anwalt betraut hat, dann würde ich -als Verkäufer- persönlich die Sache ebenfalls an einen Anwalt abgeben und selber gar nichts mehr dazu sagen.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

könnte man nicht mal versuchen den Tierarzt anzusprechen ?

Gruß roni
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::

könnte man nicht mal versuchen den Tierarzt anzusprechen ?


Schweigepflicht!

LG Waschbärin
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badfamilie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

der tierarzt in der klinik wurde bereits angesprochen, der wiederum hat den käufer a gefragt ob er was sagen darf, der sagt NEIN. fragt man sich nur WARUM.
verkäufer b möchte aber schon gerne wissen was er bezahlen soll ODER???
denn wer zahlt ein eis was er nicht bestellt hat und warum war käufer a 4 monate nicht beim tierarzt wenn der hund angeblich krank war. ich glaube es gibt ein gesetzt wo man wenn hund oder katz nicht selber fressen wollen oder können, eben an den tropf müssen um ernährt zu werden, also ist käufer a seinen verpflichtugen die er mit dem kauf eines hunde eingeht, nicht nachgekommen.

tierschutzgesetzt §17 besagt:
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann dir nur einen guten Rat geben: Such dir einen Anwalt, der auf Tierrecht spezialisiert ist.
Dann kann man erst mal in den Schriftsätzen oder spätestens bei Gericht klären, was mit dem Hund los war.
Eine Einschläferung aufgrund starker Abmagerung ist keine Diagnose, sondern nur die Begründung des TA auf die Notwenigkeit seines Handelns.
Es kann ja auch genauso gut sein, daß der Hund einen Fremdkörper verschluckt hat oder eine Infektion hatte oder oder oder....
Das sind halt Dinge, für die der Züchter überhaupt nichts kann.
Den Versuch, mal etwas Geld beim Züchter abzukassieren, unternehmen viele Leute, da es das neue Kaufrecht für Hunde so suggeriert.
Eigenartig finde ich auch, daß der RA, der das Kaufrecht verfasst hat, nun nur noch Züchter vertritt und auf Gerichtsverhandlungen genau das Gegenteil von dem behauptet, was er selbst geschrieben hat.

Allerdings kann ich mir auch keine Blumenvase kaufen, sie auf den Boden fallen lassen und dann die Scherben gegen Geld wieder umtauschen.

Also hilft wirklich nur der Gang zum Anwalt!

Viel Erfolg
Aileen
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badfamilie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

genau das ist das was ich meine...............käufer a läßt die vase fallen und verkäufer b soll nun das gedldzurück erstatten pluss einen bonus damit es dann vielleicht zwei vasen werden..................lach.

ich bin hier viel im forum zum lesen und habe auch fest gestellt das es in letzter zeit oft so ist, dass züchter für was haftbar gemacht werden sollen wofür sie zum teil nichts können, es wird eben einfach mal ein anwalt eingeschaltet mal sehen was er rausholen kann....................."dankt neues kaufrecht für tiere"..................

danke für die antworten.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Aileen hat folgendes geschrieben::
Such dir einen Anwalt, der auf Tierrecht spezialisiert ist.


Ich würde in dem Fall eher einen Spezialisten für's Kaufrecht empfehlen.

LG Waschbärin
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badfamilie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

ich wende mich morgen an den anwalt der das kaufrecht für tiere verfasst hat wenden...................und dann sehen wir weiter.
aber trotzdem vielen dank.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe davon aus, dass der Anwalt den Ausdruck "massive neurologisch orthopädische Beeinträchtigung" sich nicht aus den Fingern gesogen hat, sondern dass das auf einer tierärztlichen Diagnose beruht.

Dass der Tierklinik verboten wurde, sich Dir gegenüber zu äußern, ist normal; kein Anwalt mag es, wenn ihm irgend wer mit seinen Informationen dazwischen funkt, also wird er die Käuferin entsprechend vergattert haben.

Der Hund wurde im September gekauft und bereits im Dezember als schwer krank gemeldet. Offenbar ist er nicht vernachlässigt, sondern - wohl nicht ganz billig - tierärztlich behandelt worden.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, denn unter den gegebenen Umständen ist nicht auszuschließen, dass der Käufer zumindest teilweise recht hat.

Ursache kann natürlich auch ein Haltungs- oder Fütterungsfehler sein, oder beides mit genetischem Fehler verbunden, was einen Streit um Prozente bei der Gewährleistungsfrage bedeuten würde.

Jedenfalls wird man da ohne Anwalt recht alt aussehen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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badfamilie
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Anmeldungsdatum: 03.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

das mag ja so stimmen nur bezieht sich die tierärztlichen kosten gerade mal auf 500 euro wobei das ct schon 250 euro kostet. medikamente wurden vergeben im wert von 4x 0,63 cent.....................sonst sind die kosten nur auf bemühungen des tierarztes zurück zu führen.
warum wurde kein pathologisches gutachten mit sektionsliste erstellt und warum wird erst 4 wochen nach tot der züchter informiert.......................auch wurde nach dem ct dem züchter nicht mitgeteilt was der hund hatte oder hat...................ich nehm an das hier ein böses spiel mit dem züchter getrieben wird nichts weiter.
ein hund der im sterben liegt zeigt auch neurologische ausfälle in form von unterzuckerung und organausfälle. das tierärztliche atest zeigt eindeutig das der hund am tag des totes das erste mal in der klinik vorgestellt wurde, warum geht man nicht in die klinik die den hund schon vor 4 monaten behandelt hat. fragen über fragen.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde hier nicht spekulieren.
Bis jetzt sind Dir anscheinend nur Behauptungen ohne Beweise erbracht worden; das reicht nicht.
Den Rest erledigt dann Dein Anwalt.
Einfach so auf Verdacht zahlen jibbet nich.
(Wird aber immer erst mal versucht)
_________________
Grüße,
Abrazo
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 19:20    Titel: Re: hund tot was nun?????????????? Antworten mit Zitat

die ganze zeit liest man das dem VK eine chance zur nachbesserung/lieferung mangelfreier ware gegeben werden muss, was der K dem VK hier ja "gegeben" hat.
ggf. lässt sich der K / anwalt / arzt damit "ködern" indem man ihn um eine genauere dignose bittet weil man so das nachzüchten ggf. weiterer fehlerhafter tiere vermeiden will u. den bestizern der anderen welpen damit helfen will, dies soll aber eine nawalt überlassen sein, diese können das besser "verpacken" so das man sich nicht selbst einen strick daraus dreht.

wäre nett mehr über den verlauf der geschichte zu hören, aufgrund der "diagnose" hat es ggf. etwas mit den muskeln zu tun. denn wenn ich neurologisch u. orthopädisch lese bleibt das so mit das einzigste was beide begriffe gemeinsam haben.
ps:. der befund der tierklinik beschreibt nur warum der welpe eingeschläfert wurde, er behinhaltet aber nicht vordignosen, deshalb kann es sehr gut sein das das tier nicht mehr gefressen hat (schmerzen etc pp.) u. deshalb eingeschläfert wurde.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Da braucht nichts sorgfältig verpackt zu werden, ohne tierärztliches Gutachten kein Geld, zack.
_________________
Grüße,
Abrazo
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