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hund wird von fremder person gefüttert
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yamanose
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 10:12    Titel: hund wird von fremder person gefüttert Antworten mit Zitat

ein hund wird vor einem supermarkt angeleint.

als der besitzer a zurückkommt muss er feststellen, dass eine fremde person b vor dem hund steht und ihm dicke fleischbrocken überreicht.

der besitzer a will aber nicht das fremde personen dem hund futter anbieten.

frage:

liegt hier ein strafbestand vor. z.b. illegales füttern?
b gibt an, dass a selber schuld hätte da der hund ja die nahrung angenommen hat und kein hinweis erkenntlich wäre, dass das füttern verboten ist.
muß man hier zukünftig ein schild etc. in anwesenheit aufstellen?


Zuletzt bearbeitet von yamanose am 04.05.08, 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 10:18    Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
liegt hier ein strafbestand vor. z.b. illegales füttern?

Sowas gibt es nicht.

Nimmt das Tier allerdings Schaden, steht eine Sachbeschädigung im Raum(vorausgesetzt der Täter wusste, dass es dem Tier schaden kann und hat es in kauf genommen).
Außerdem müsste der "Fütterer" für evtl. Tierarztkosten und der gleichen aufkommen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ThePhil
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 10:24    Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::

liegt hier ein strafbestand vor. z.b. illegales füttern?


Lachen

Spontan fällt mir nichts ein. Es könnte uU was im Tierschutzgesetz stehen. Damit habe ich mich aber noch nie beschäftigt. Siehe TSchG
Ansonsten kommt vielleicht noch Sachbeschädigung in Frage. Dann müsste aber schon ein wenig mehr passieren als nur unautorisiert ein Tier zu füttern. Siehe §303 StGB
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, TSchG wäre auch noch eine Möglichkeit.
Aber wohl auch nur, wenn dem Tier ernstlich was passiert.
Schlichtes "Fremdfüttern" wird dort auch nicht sanktioniert sein.
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Nörgler
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 13:24    Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
und ihm dicke fleischbrocken überreicht.

Da wollte anscheinend jemand testen, ob dieser Hund Vegetarier ist. Winken

Zitat:
der besitzer a will aber nicht das fremde personen dem hund futter anbieten.

Dann sollte Besitzer A seinen Bello dahingehend erziehen, daß er von keinem Fremden etwas anrührt.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 1 Tierschutzgesetz:
1Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Wie jämmerlich hat der Hund denn gejault, als er die Fleischbrocken fraß?
_________________
Grüße,
Abrazo
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CIS
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe schon erlebt, dass in manchen Städten das Füttern von Tieren per Verordnung verboten ist. Das bezieht sich zwar von der Intention her auf Tauben und Enten, aber vielleicht kommt man damit weiter, wenn man denn unbedingt jemandem, der offensichtlich ohne böse Absicht, einen fremden Hund fütterte, was "reinwürgen" will.
Teilweise ist es auch auf Privatgrundstücken per Hausordnung verboten, Tiere zu füttern. Ist zum Beispiel auf Bahnhöfen so. Eventuell hat dieser Supermarkt auch eine derartige Regelung getroffen, dass dort niemand Tauben anlockt.
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yamanose
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
§ 1 Tierschutzgesetz:
1Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Wie jämmerlich hat der Hund denn gejault, als er die Fleischbrocken fraß?


also ich bin mir da eigentlich sicher, dass handlungen der unerlaubten nahrungsverabreichung auch ohne entsprechende regionale verordnungen geahndet werden.

denn angenommen der hund hätte ein magen und darm problem.

das hätte die person mit einkalkulieren müssen.

wenn im supermarkt anlein-zonen aneboten werden und erkenntlich ist, dass der besitzer nicht anwesend ist dann darf die fütterung nur durch den besitzer verordnet werden.

des weiteren ist auch nicht ersichtlich wann der besitzer wieder aus dem laden kommt.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Insbesondere ältere Frauen denken, wenn ihnen ein Hund gefällt, automatisch daran, ihm etwas leckeres zu Fressen zu geben. Man sollte dafür Verständnis haben, und in der Regel schadet das einem Hund überhaupt nicht, wenn die Oma aus ihrer Einkaufstasche ein Stück Gulasch holt, um es dem Tierchen zu stiften. Das sind Vitamine.

Strafbar ist das auf gar keinen Fall, und auch das Füttern von Tauben ist nur deswegen ordnungswidrig (in einigen Städten), um die Taubenplage nicht noch weiter ausufern zu lassen - ein Umstand, der bei Hunden nicht zutrifft.

Wer vermeiden will, dass sein Hund von Fremden gefüttert wird, muss sich entweder die Mühe machen, ihn entsprechend zu erziehen (was angesichts von frischem Gulasch nicht leicht ist), ihm einen Maulkorb umbinden oder ihn zu Hause lassen, wenn man einkaufen gehen will.

Ich selbst sehe keine Notwendigkeit zum Eingriff bei einer Sache, die sowohl den fütternden Menschen als auch meinen Hund hoch erfreut.
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Abrazo
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
denn angenommen der hund hätte ein magen und darm problem.

das hätte die person mit einkalkulieren müssen.

Die Person, die das hätte einkalkulieren müssen, ist der Halter des Hundes.
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yamanose
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

aber wenn man neben dem hund ein großes schild sichtbar aufstellt, dass das füttern untersagt ist dann ist das höchst illegal was die oma da anstellt.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nach welchem Gesetz bitte?
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yamanose
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt doch sicherlich irgendeine moralische klausel.
es kann doch nicht sein, dass alles straffrei ist was nicht im gesetz steht.

des weiteren kann man irgendeinen § sicherlich dahingehend hindrehen.
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wer seinen Hund vor einem Supermarkt anleint und ihn alleine zurücklässt, muss mit allem möglichen rechnen.
Da ist das Füttern durch fremde Personen noch das kleinste Übel.
Man stelle sich vor, jemand bindet den Hund los und er läuft weg, verursacht womöglich noch einen Unfall.
Ich würde meinen Hund nie unbeaufsichtigt irgendwo angeleint zurücklassen.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
es gibt doch sicherlich irgendeine moralische klausel.

Moralisch?
yamanose hat folgendes geschrieben::
es kann doch nicht sein, dass alles straffrei ist was nicht im gesetz steht.

Oh, aber sicher. Das ist eine der Grundfesten des Rechtsstaats.
http://de.wikipedia.org/wiki/Keine_Strafe_ohne_Gesetz
yamanose hat folgendes geschrieben::
des weiteren kann man irgendeinen § sicherlich dahingehend hindrehen.

Nein.
Auch das widerspricht dem oben genannten Grundsatz. Heißt Analogieverbot.
Es darf nur das strafbar sein, was auch genau so unter Strafe gestellt ist.

Sonst wüsste man schließlich nicht, wie man sich verhalten darf und wie nicht, wenn man immer Gefahr läuft, dass ein Richter irgendwas "hindreht".
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