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hund wird von fremder person gefüttert
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt weiss ich endlich, warum man Rechtsanwälte auch Rechtsverdreher ... ääähh .. Wortverdreher nennt Mit den Augen rollen

hws
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso? Hat ein Anwalt irgendwas verdreht?
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::

Schließlich stand da "Kind mit Eishörnchen"

Ich dachte das heisst Eichhörnchen Winken
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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cons
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

also ich als Hundebesitzer kann das schon nachvollziehen.

Denn, was wäre das für ein Aufstand vor dem Supermarkt, wenn z.B. ein Kleinkind dort evtl. spielend auf ein Elternteil wartet und ein Fremder bietet dem Kind Süßigkeiten an??? Egal wie gut die Absichten wären, das würde heutzutage eine Anzeige geben und der Mann (wenn es nicht gerade eine Oma ist) hätte ruckzuck ne gebrochene Nase.

Da aber ja auch im Gesetz bei Hunden von einer "Sache" (siehe Sachbeschädigung) gesprochen wird, komme ich zu dem Schluss, dass niemand ohne meine Zustimmung sich an meiner "Sache" zu vergreifen hat.
Ich kann mich ja sicherlich auch nicht in ein fremdes Cabrio setzen, was das Dach offen hat und es mir bequem machen, bis der Halter kommt. Kann dann ja auch nicht sagen: "ja, warum regen SIe sich denn auf, da steckt doch keine böse Absicht hinter. Ich wollte mich nur mal kurz ausruhen".

Und um noch etwas loszuwerden: ja, sicherlich kann man die "Oma" nicht anzeigen o.ä. , aber dann sollen sich bitte auch nicht Leute beschweren, die ohne zu fragen an einen Hund gehen und gebissen werden.

just my 2 cents...
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 15:51    Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Nimmt das Tier allerdings Schaden, steht eine Sachbeschädigung im Raum
Seit wann verträgt ein Karnivor kein Fleisch? Mit den Augen rollen
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

@Volker


nicht jeder Hund verträgt jedes Futter. Da gibts wie beim Menschen Allergien und andere Unverträglichkeiten, was man als Fremder nicht wissen kann. Desshalb sollte man nie einen fremden Hund füttern ohne den Besitzer vorher zu fragen.

Gruß roni
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Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
@Volker nicht jeder Hund verträgt jedes Futter.
Aber jeder Hund verträgt Fleisch, genauso wie jede Kuh Gras verträgt.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es soll sogar Tierhalter geben, die ihren Hunden und Katzen vegetarisches Futter zumuten Mit den Augen rollen
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Yane
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Volker111 hat folgendes geschrieben::
Roni hat folgendes geschrieben::
@Volker nicht jeder Hund verträgt jedes Futter.
Aber jeder Hund verträgt Fleisch, genauso wie jede Kuh Gras verträgt.


das stimmt definitiv NICHT. Es gibt inzwischen genügend Hunde, die gegen eine oder mehrere Fleischsorten (Tierarten) allergisch reagieren - besonders gegen Rind- und Schweinefleisch. Fleischsorten, die eher selten in Hundefutter verwendet werden (Pferd, Kaninchen, Lamm, usw. ) sind da idR noch nicht betroffen. Aber Rind- und Schweinefleisch - da gibt es inzwischen genügend Hunde, die damit Probleme haben.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

I.d.R. vertragen die Hunde aber zugesteckte Leckerchen oder bekommen bestenfalls mal kurze Zeit Dünnpfiff. Und wie will man als Hundehalter die Kosten geltend machen, die einem durch einmal mehr Gassigehen oder ggf. einmal zusätzlich die Küche oder den Flur aufwischen entstanden sind (weil man es nicht rechtzeitig zum zusätzlich notwendigen Gassigehen geschafft hat)? Anteilmäßig das FeinkostAlbrecht-Putzmittel berechnen welches man dafür verbraucht hat???

Wer einen Hund besitzt der schwer allergisch auf irgendwelche Futtermittelbestandteile reagiert muß eh sehr vorsichtig sein wenn er mit diesem unterwegs ist. z.B. ein weggeworfenes Brötchen- oder Frikadellenstück kann ein Hund hinter jedem Büschel Brennesseln finden. Mit solch einem Hund ist man gut beraten ihn nicht unbeaufsichtig in der Öffentlichkeit anzubinden. Weil man immer damit rechnen muß daß z.B. vorbeigehende Kinder ihn mit ihren salamibelegten Schulbroten oder sonstwas füttern. Was der Hundehalter, der sich derzeit im Geschäft befindet, dann häufig gar nicht mitbekommt. Bei solch einem Hund geht es darum ihn vor Schaden zu bewahren! Und nicht darum, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, wer den Schaden bezahlt. Da stehe ich als Hundehalter in der Pflicht meinen Hund so zu händeln daß eine Schädigung seiner Gesundheit durch Dritte gar nicht erst möglich wird. Bzw. diese Möglichkeit so klein wie möglich zu halten.

Grüße die Waschbärin
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eFeF
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.07.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ein ähnliches "Problemchen" hatte ich auch schon. Ein anderer Hundebesitzer hat sich immer wieder die Zuneigung unseres großen Hundes durch Leckerchen erkauft. Da wir aber keinen Wert darauf legen, dass unser Hund mal so aussieht wie seiner, kugelrund, haben wir den Hundebesitzer freundlich darauf hingewiesen, es zu unterlassen.

Darauf hat er es heimlich gemacht, wenn wir ihm den Rücken zudrehten.

Als ich ihn wieder einmal dabei sah, wurde ich etwas lauter und sagte wortwörtlich: "BITTE unseren Hund NICHT füttern!".

Seine Reaktion darauf bestand aus einer wütenden Schimpftirade, Beleidigungen und Androhung von Schlägen. Zur Info: Bauunternehmer in den 50ern.

Seither meiden wir uns.

Falls so etwas aber wieder passiert: hat man da eine rechtliche Handhabe? Muss ich eine einstweilige Verfügung erwirken?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Manchen Leuten muss man ab und an mal Paragrafen um die Ohren hauen:

Zitat:

§ 903 BGB Befugnisse des Eigentümers
1Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. 2Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.


Unterlassungserklärung androhen (natürlich nur bei Hartnäckigen im Wiederholungfall) ist manchmal hilfreich.
Besonders, wenn das mit dem Hinweis verbunden ist, dass der, der zu unterlassen aufgefordert ist, die Kosten des Unternehmens zu tragen hat.
Ich sag's ja immer: der Geldbeutel, das wirksamste Erziehungsmittel.
_________________
Grüße,
Abrazo


Zuletzt bearbeitet von Abrazo am 22.07.08, 20:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Strafrechtlich eher problematisch, hier dem Hundefütterer an den Karren zu fahren, wenn er nur normalverträgliche Nahrung füttert. Nur weil der Hund davon mittelbar fett werden könnte, ist es noch lange keine Tierquälerei oder Sachbeschädigung. Sonst könnte man vermutlich mit dem Hinweis "Das ist Körpververletzung und somit notwehrfähig" auch der Oma vor den Kadi zerren, die einem Kind ein Bonbon geben will oder einen Burger spendiert.

Bleibt das Zivilrecht - Hunde sind gleich Sachen zu behandeln, somit Eigentumsfähig, somit hat der Eigentümer ein Abwehrrecht gegen unbefugte Eingriffe ins Eigentum und so einer liegt vor, wenn jemand "in das Eigentum unbefugt eingreift". Wenn bereits mitgeteilt wurde, dass der Hund nicht gefüttert werden soll, *ist* es jedenfalls ein solcher unbefugter Eingriff und wir müssen nur noch überlegen, was nun eine verhältnismäßige Gegenmaßnahme ist. Zum Schutz des Eigentums gibt es dann auch - jedenfalls bei Wiederholungsgefahr - Unterlassungsansprüche, die per einst. Verfügung geltend gemacht werden können.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja alles schön und gut. Aber wenn man z.B. bedenkt daß Sodomie in Deutschland nicht strafbar ist und eine Person, die sich derart an fremden Tieren vergreift, bestenfalls wegen Hausfriedensbruch angeklagt werden kann solange am betreffenden Tier keine Verletzungen nachzuweisen sind, glaubt Ihr da wirklich Erfolg haben zu können mit rechtlichen Schritten gegen Leute, die einem Hund nur ein Häppchen geben?

Grüße

die Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
Denn gem. BGB ist es völlig unerheblich, ob einer ein Tier, das in fremdem Eigentum steht, füttert, oder weiß der Deuvel was mit ihm anstellt, was unterhalb der Schwelle des Tierschutzgesetzes liegt.
Entscheidend ist einzig der untersagte Eingriff in das Eigentumsrecht.
_________________
Grüße,
Abrazo
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