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- in den Versicherungsbedingungen einer Versicherungsgesellschaft wird Betreuungsrecht nicht explizit erwähnt, weder als Ausschluss noch als vom Versicherungsschutz abgedeckt.
- gibts diesbezüglich einen Oberbegriff, der dann in den zahlreichen Bedingungen aufgeführt wäre ?
das Betreuungsrecht ist aber von normalen Rechtsschutzversicherungen NICHT abgedeckt. Mittlerweile gibt es aber immer mehr Rechtsschutzversicherungen, die entsprechende Erweiterungen gegen deutliche Aufpreise anbieten. Am besten mal bei der Versicherung nachfragen, bevor "das Kind in den Brunnen fällt".
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