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Gäfgen darf Staat mit Steuergeldern verklagen
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 10:08    Titel: Gäfgen darf Staat mit Steuergeldern verklagen Antworten mit Zitat

hallo

heute aus der Presse entnommen:

Der Kindsmörder M.Gäfken darf mit Steuergeldern das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen, weil ihm Poluisten bei der Ermittlung mit Schmerzen drohten-Das Oberlandesgericht Frankfurt folgt in einer am Samstag zugestellten Entscheidung dem entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Gäfken hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe und fordert mehr al 10 000€ .

Jetzt müssten die Richter unter anderem klären, ob sein Geständnis mit einer Folter erzwungen wurde.
Bei einem Erfolg könnte der Mörder eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen.

( der hat doch den Mord begangen, die werden den doch nicht noch auf unsere Kosten freisprechen ).

Gruß roni
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es denn sowas ähnliches in D , wie in den amerikanischen Krimiserien:

Also das alle Beweise, die aufgrund eines "nicht rechtmässig erworbenen Beweises" (sry mir fällt keine bessere Beschreibung ein Verlegen ), gefunden wurden nicht mehr zulässig sind?

Geschockt
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Verwertungsverbot gibt es hierzulande leider nicht.
Ich halte es indes für absolut richtig, dass der Staat für das offensichtliche Fehlverhalten seines Bediensteten auch kostenmäßig herangezogen wird.
edit: Darüber hinaus kann im nächsten Schritt natürlich darüber nachdenken, ob die Möglichkeit besteht, im Anschluss die Kosten vom verursachenden Beamten wiederzuholen.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 05.05.08, 13:11    Titel: Re: Gäfgen darf Staat mit Steuergeldern verklagen Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::


( der hat doch den Mord begangen, die werden den doch nicht noch auf unsere Kosten freisprechen ).

Gruß roni


Willst Du darauf wetten ? Traurig
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Auch wenn es mir nicht passt:

Gäfgen ist zum Entzug der Freiheit und mit den damit verbundenen Unannehmlichkeiten verurteilt worden.Zu sonst nix.
Deutsche Gesetze gelten für alle - und zwar auch für Gäfgen.
Eigentlich ist das auch richtig so.

mano
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich persönlich halte es für bewundernswert, daß die verantwortlichen Polizisten die Courage bewiesen haben, trotz der Ihnen drohenden Konsequenzen nichts unversucht zu lassen, das Kind noch zu retten!
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Moderne Form von Legendenbildung im Internet, oder was?
Professionell alles versucht haben Sie ja gerade nicht.
Herr D. hat z. B. ausdrücklich auf eine in derartigen Fällen oft erfolgreiche Gegenüberstellung des Verdächtigen mit Angehörigen des Opfers verzichtet.
Das ist m. E. schlicht und ergreifend ein Fall rechtsstaatsferner Stümperei gepaart mit dumm-dreistem Preußentum, das sich im Aktenvermerk Herrn D´s manifestiert.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Moderne Form von Legendenbildung im Internet, oder was?
Ich würde sagen, das durch Artikel 5 des Grundgesetzes zugesicherte Recht auf Meinungsfreiheit!
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag sein.
Auch wenn diese nicht an Tatsachen angelehnte Form der Meinung natürlich dann falsch und für den Rechtsstaat gefährlich, aber gleichwohl von ihm zu ertragen ist.
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 05.05.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bürger müssen ja auch ertragen, dass der Täterschutz höher eingestuft wird, als der Opferschutz! Die Polizei MUSSTE alles versuchen, das Leben des Kindes zu retten!
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Grund zu schreien.
Im übrigen ist Herr Gäfgen zu dem Zeitpunkt nicht der Täter sondern nur ein Tatverdächtiger gewesen.
Wenn Polizisten Verhältnismäßigkeit so verstehen wollen, dass erst geschossen, dann gefragt wird, dann dürfen sie sich auch nicht wundern, wenn sie erleben müssen, dass ihr fehlerhaftes Handeln öffentlicher Kritik ausgesetzt wird.
Und natürlich hat der Dienstherr dann Sorge zu tragen, dass die Flurschäden seiner Bediensteten bereinigt werden. Und ich kann nur hoffen, dass Rückgriff in die Tasche des Herrn Daschner genommen werden kann. Ich zahle nämlich auch nicht gerne Steuern für die Fehler aktionistischer Beamter.
Ehrlich gesagt verstehe ich aber auch nicht, was an der Meldung sensationell sein könnte. Da sollte man sich mal lieber fragen, ob es für Privatsachen wie Ehescheidung PKH braucht.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich bin auch der Meinung, dass die Polizei alles hat versuchen müssen den Jungen ev. noch lebend zu finden. Dass er leider tot war wusste zu diesem Zeitpnkt nieman.
Ich frage mich nur weshalb man diesem Entführer und Kindsmörder Schmerzensgeld zahlen soll, wo er doch garkeine Schmerzen erlitten hat.
Hat Gefgen eigentlich Schmerzensgeld an die Eltern des Jungen zahlen müssen für den unendlichen Schmerz den er ihnnen zugefügt hat ?

Gruß roni
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es wußte auch nicht, ob Gäfgen wirklich schuldig ist.
Woran soll man als Polizist denn erkennen können, wann man Folter androhen darf und wann nicht? Und warum darf das in Ihren Augen ein Polizist mit seiner limitierten juristischen Schulung entscheiden? Warum nicht wenigstens ein Richter in der Ermittlungsfolterkammer?
Und welche rechtsstaatliche Form der Ermittlungsfolter würden Sie denn befürworten? Waterboarding unter ärztlicher Aufsicht bei gleichzeitigem Filmen? Oder noch besserer, um Mißbrauch auszuschließen: Liveübertragung im Fernsehen?
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 05.05.08, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sage ja, Täterschutz geht vor! Böse



Zitat:
Ich zahle nämlich auch nicht gerne Steuern für die Fehler aktionistischer Beamter.


Siehste! Ich zahle nicht gern Steuern für Kindesmörder, damit die noch den Staat verklagen können!

Zitat:
Hat Gefgen eigentlich Schmerzensgeld an die Eltern des Jungen zahlen müssen für den unendlichen Schmerz den er ihnnen zugefügt hat ?


Das sollten die Eltern in Erwägung ziehen, falls Gäfgen Schmerzensgeld zugesprochen werden sollte!
Denn mit welcher Berechtigung sollte G. es bekommen und die Eltern des ermordeten Kindes nicht?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind uns also insoweit einig.
Dann soll Herr D. doch Größe zeigen und den von ihm verursachten Schaden direkt begleichen, damit der Steuerzahler verschont bleibt. Hätte Herr D. handwerklich sauberer gearbeitet, dann wäre uns einiges an Diskussionen und natürlich auch an Prozeßkosten erspart geblieben.

Täterschutz trifft es natürlich nicht, aber da hatte ich ja bereits darauf hingewiesen. Und das Opfer war bekanntermaßen ohnehinlängst tot. Blinder Aktionismus, der den Staat unnötig dem Foltervorwurf aussetzt. Wenn Verdächtige durch die Polizei behandelt werden wie Verurteilte, dann haben wir ein Problem.
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