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Welchen Streitwert muss RA zugrunde legen?

 
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maxelinia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 08:27    Titel: Welchen Streitwert muss RA zugrunde legen? Antworten mit Zitat

Ein Verfahren ist in 1. Instanz erledigt. Das Gericht hat den Streitwert mit 5500 € angegeben.

Der Rechtsanwalt einer Partei verlangt in der 2. Instanz Gebüjhren auf 8000 € Streitwert und verlangt diese Gebühren nun auch für die 1. Instanz nachträglich.

Unter welchen Umständen ist dieses Vorgehen des Rechtsanwaltes richtig?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hat das Gericht zweiter IInstanz denn den Streitwert auf 8.000,-€ festgesetzt?
Hatr sich im Streitgegenstand irgendwas zwischen den Instanzen geändert?
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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maxelinia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, in 2. Instanz erfolgt derzeit die Beweisaufnahme zu einer unstreitigen Frage (was auch seltsam ist). Der Streitgegenstand ist m. E. der gleiche. Allenfalls könnte es hier Auslegungsunterschiede geben (es handelt sich um einen Bauprozess, in dem ein Mangel geltend gemacht wurde, das Gerciht prüft, ob es sich tatsächlich um einen solchen handelt).
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