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Unterschleif.

 
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Saiga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 22:33    Titel: Unterschleif. Antworten mit Zitat

Folgender fiktive Fall.

Person A und B sitzen neben einander und schreiben Deutsch Schulaufgabe (Erörterung).
Person A schreibt dabei die Gliederung in veränderter Sprache von Person B ab.
Am Tag der Herausgabe bekommen beide Schüler die Note 6!
Person A gibt zu von Person B abgeschrieben zu haben ohne dessen Kenntnis - worauf der Lehrer aber keine Note ändert.

Was kann in diesem Falle Person B tun ?

(Bayern,Realschule,10Klasse)
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 05:07    Titel: Re: Unterschleif. Antworten mit Zitat

Saiga hat folgendes geschrieben::
Person A gibt zu von Person B abgeschrieben zu haben ohne dessen Kenntnis

War dem denn so, oder war B doch in gewisser Weise kooperationsbereit?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!


Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 08.05.08, 05:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 22:05    Titel: Re: Unterschleif. Antworten mit Zitat

Saiga hat folgendes geschrieben::
Folgender fiktive Fall.

Person A und B sitzen neben einander und schreiben Deutsch Schulaufgabe (Erörterung).
Person A schreibt dabei die Gliederung in veränderter Sprache von Person B ab.
Am Tag der Herausgabe bekommen beide Schüler die Note 6!
Person A gibt zu von Person B abgeschrieben zu haben ohne dessen Kenntnis - worauf der Lehrer aber keine Note ändert.

Was kann in diesem Falle Person B tun ?

(Bayern,Realschule,10Klasse)
Zum Fachleiter gehen und den um Stellungnahme bitten. Die "nächsthöhere" Instanz ist die Schulleitung. Rechtsgrundlage: BayEUG Art. 56:
Zitat:
(2) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, entsprechend ihrem Alter und ihrer Stellung innerhalb des Schulverhältnisses

1. sich am Schulleben zu beteiligen,
2. im Rahmen der Schulordnung und der Lehrpläne an der Gestaltung des Unterrichts mitzuwirken,
3. über wesentliche Angelegenheiten des Schulbetriebs hinreichend unterrichtet zu werden,
4. Auskunft über ihren Leistungsstand und Hinweise auf eine Förderung zu erhalten,
5. bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung sich nacheinander an Lehrkräfte, an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und an das Schulforum zu wenden.

_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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