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PKW Privatverkauf (Mängel nach dem Kauf Reklamiert)

 
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FB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 23:39    Titel: PKW Privatverkauf (Mängel nach dem Kauf Reklamiert) Antworten mit Zitat

Hallo,
Habe vor kurzem mein PKW verkauft. vor 2 Monaten 7000EUR bezahlt und nun Notverkauf wg Plötzlichen Immobilienerwerb für 6500EUR. Keine Mängel gerade 40.000km gelaufen. Der Käufer hatte jemandem dabei der sich KFZMeister nannte. Gesehen, Probe gefahren und gekauft und fuhren damit ca. 300km bis das Ziel erreicht wurde. Nach 2 Tagen bekam ich ein Anruf das Auto soll evtl. ne Getriebeschaden haben, was Schriftlich Nachgewiesen werden kann, das diese Mängel bereits vor dem Kauf bekannt gewesen sei.

Kaufvertrag:
Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche
aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen,
sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus
Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
Verkauft zum Preis von EUR
In Worten EUR

Wie siet es denn mit meinem Rechten aus?

Danke im Voraus!!!
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 07:57    Titel: Re: PKW Privatverkauf (Mängel nach dem Kauf Reklamiert) Antworten mit Zitat

FB hat folgendes geschrieben::
was Schriftlich Nachgewiesen werden kann, das diese Mängel bereits vor dem Kauf bekannt gewesen sei.
Und? Waren sie?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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FB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 13:43    Titel: Re: PKW Privatverkauf (Mängel nach dem Kauf Reklamiert) Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
FB hat folgendes geschrieben::
was Schriftlich Nachgewiesen werden kann, das diese Mängel bereits vor dem Kauf bekannt gewesen sei.
Und? Waren sie?


Natürlich nicht!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 14:40    Titel: Re: PKW Privatverkauf (Mängel nach dem Kauf Reklamiert) Antworten mit Zitat

FB hat folgendes geschrieben::
das Auto soll evtl. ne Getriebeschaden haben, was Schriftlich Nachgewiesen werden kann, das diese Mängel bereits vor dem Kauf bekannt gewesen sei.


Der Wagen hat also vielleicht einen Mangel, der eventuell ein Getriebeschaden ist, aber bezüglich der Mängelkenntnis des VK ist sich der K 100%ig sicher? Mit den Augen rollen Lachen

Das klingt ein bißchen nach "Vielleicht ist meine Frau fremdgegangen, aber wenn, dann ganz bestimmt mit dem Nachbarn."
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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FB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 19:00    Titel: Re: PKW Privatverkauf (Mängel nach dem Kauf Reklamiert) Antworten mit Zitat

Der Wagen hat also vielleicht einen Mangel, der eventuell ein Getriebeschaden ist, aber bezüglich der Mängelkenntnis des VK ist sich der K 100%ig sicher? Mit den Augen rollen Lachen

Antwort auf meine Frage hat wohl keiner?!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Auf so eine schwammige Frage erwarten Sie ernsthaft eine präzise Antwort?

*Wenn* der K nachweisen kann, daß der VK den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat, dann muß der VK auch dafür gerade stehen. Ansonsten nicht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Auf so eine schwammige Frage erwarten Sie ernsthaft eine präzise Antwort?

*Wenn* der K nachweisen kann, daß der VK den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat, dann muß der VK auch dafür gerade stehen. Ansonsten nicht.
.... wenn der VK aber sicher ist, dass er von einem Schaden nichts wußte, dann kann er es sich gemütlich machen und warten ob da noch was kommt.
Weil es ghet nicht darum, dass man beweißen kann dass ein Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war, sondern darum ob der Verkäufer kenntnis davon hatte.
Dies alles natürlich nur bei einem Verkauf von privat.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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