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Verfasst am: 05.05.08, 23:39 Titel: PKW Privatverkauf (Mängel nach dem Kauf Reklamiert)
Hallo,
Habe vor kurzem mein PKW verkauft. vor 2 Monaten 7000EUR bezahlt und nun Notverkauf wg Plötzlichen Immobilienerwerb für 6500EUR. Keine Mängel gerade 40.000km gelaufen. Der Käufer hatte jemandem dabei der sich KFZMeister nannte. Gesehen, Probe gefahren und gekauft und fuhren damit ca. 300km bis das Ziel erreicht wurde. Nach 2 Tagen bekam ich ein Anruf das Auto soll evtl. ne Getriebeschaden haben, was Schriftlich Nachgewiesen werden kann, das diese Mängel bereits vor dem Kauf bekannt gewesen sei.
Kaufvertrag:
Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche
aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen,
sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus
Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
Verkauft zum Preis von EUR
In Worten EUR
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.05.08, 14:40 Titel: Re: PKW Privatverkauf (Mängel nach dem Kauf Reklamiert)
FB hat folgendes geschrieben::
das Auto soll evtl. ne Getriebeschaden haben, was Schriftlich Nachgewiesen werden kann, das diese Mängel bereits vor dem Kauf bekannt gewesen sei.
Der Wagen hat also vielleicht einen Mangel, der eventuell ein Getriebeschaden ist, aber bezüglich der Mängelkenntnis des VK ist sich der K 100%ig sicher?
Das klingt ein bißchen nach "Vielleicht ist meine Frau fremdgegangen, aber wenn, dann ganz bestimmt mit dem Nachbarn." _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 06.05.08, 19:00 Titel: Re: PKW Privatverkauf (Mängel nach dem Kauf Reklamiert)
Der Wagen hat also vielleicht einen Mangel, der eventuell ein Getriebeschaden ist, aber bezüglich der Mängelkenntnis des VK ist sich der K 100%ig sicher?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.05.08, 23:52 Titel:
Auf so eine schwammige Frage erwarten Sie ernsthaft eine präzise Antwort?
*Wenn* der K nachweisen kann, daß der VK den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat, dann muß der VK auch dafür gerade stehen. Ansonsten nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 07.05.08, 12:04 Titel:
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Auf so eine schwammige Frage erwarten Sie ernsthaft eine präzise Antwort?
*Wenn* der K nachweisen kann, daß der VK den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat, dann muß der VK auch dafür gerade stehen. Ansonsten nicht.
.... wenn der VK aber sicher ist, dass er von einem Schaden nichts wußte, dann kann er es sich gemütlich machen und warten ob da noch was kommt.
Weil es ghet nicht darum, dass man beweißen kann dass ein Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war, sondern darum ob der Verkäufer kenntnis davon hatte.
Dies alles natürlich nur bei einem Verkauf von privat. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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