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Verfasst am: 06.05.08, 11:36 Titel: Markenrechtsverletzung trotz anderem Warenverzeichnis?
Hallo,
wie beurteilt denn die hier versammelte Jurisprudenz folgenden Sachverhalt:
Die deutsche Firma A stellt Produkte mit dem Namen ASDFGH (kein Gattungsbegriff) her, vertreibt diese weltweit (auch in die USA) und hat auch auf dem amerikanischen Markt den Namen als Marke angemeldet (Warenverzeichnis beschreibt lediglich exakt die verkauften Produkte). Eine kleine amerikanische Firma nennt sich nun ebenfalls, wie das Produkt ASDFGH, mit dem Geschäftszweck, die Ware ASD zu vertreiben, welche auch als Ersatzteil in ASDFGH einsetzbar ist.
Eine Markenanmeldung der amerikanischen Firma gibt es nicht.
Fragen hierzu:
1. Kann die deutsche Firma, trotz sehr eingeschränktem Warenverzeichnis, die Unterlassung der Benutzung des Namens der amerikanischen Firma verlangen? Denn immerhin ist ja das ASD gemeinsam und dient gleichzeitig als Ersatzteil für das Produkt.
2. Wie steht es mit Erfolgsaussichten in den USA bzgl. der Rechtsdurchsetzug?
Verfasst am: 06.05.08, 14:47 Titel: Re: Markenrechtsverletzung trotz anderem Warenverzeichnis?
Mr. Recht hat folgendes geschrieben::
1. Kann die deutsche Firma, trotz sehr eingeschränktem Warenverzeichnis, die Unterlassung der Benutzung des Namens der amerikanischen Firma verlangen?
Die Frage müßte wohl lauten: kann der Inhaber der US-Marke ASDFGH einem Unternehmen verbieten, in den USA unter der Bezeichnung ASDFGH in einer Branche aufzutreten, in die das Anbieten von Ersatzteilen für Waren fällt, die in den USA unter der Marke ASDFGH vertrieben werden?
Zitat:
Denn immerhin ist ja das ASD gemeinsam und dient gleichzeitig als Ersatzteil für das Produkt.
Vielleicht kommt es darauf an, ob ASD auch für Waren anderer Marken/Hersteller als ASDFGH als Ersatzteil dienen könnte.
Zitat:
2. Wie steht es mit Erfolgsaussichten in den USA bzgl. der Rechtsdurchsetzug?
Verfasst am: 07.05.08, 08:57 Titel: Re: Markenrechtsverletzung trotz anderem Warenverzeichnis?
BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Mr. Recht hat folgendes geschrieben::
1. Kann die deutsche Firma, trotz sehr eingeschränktem Warenverzeichnis, die Unterlassung der Benutzung des Namens der amerikanischen Firma verlangen?
Die Frage müßte wohl lauten: kann der Inhaber der US-Marke ASDFGH einem Unternehmen verbieten, in den USA unter der Bezeichnung ASDFGH in einer Branche aufzutreten, in die das Anbieten von Ersatzteilen für Waren fällt, die in den USA unter der Marke ASDFGH vertrieben werden?
Ja, genau dies ist die Frage die ich mir stelle. Hat vlt. jemand eine Einschätzung dafür?
M.E. wäre der einzige Ansatzpunkt - in Deutschland - § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (Nr. 3 entfällt, da die Marke nicht als bekannte Marke eingestuft werden kann). Wie das ganze in den USA aussehen könnte, vermag ich auf Grund fehlender Kenntnis des amerikanischen Markenrechts nicht einzuschätzen. Auch entfällt hier m.E. der sog. fliegende Gerichtsstand, da es speziell um die amreikanische Markeneintragung geht. Oder liege ich hier falsch?
BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Denn immerhin ist ja das ASD gemeinsam und dient gleichzeitig als Ersatzteil für das Produkt.
Vielleicht kommt es darauf an, ob ASD auch für Waren anderer Marken/Hersteller als ASDFGH als Ersatzteil dienen könnte.
Nehmen wir für vorliegenden Fall an, dass ASD sehr wohl Ersatzteil für Waren aller Konkurrenten der deutschen Firma sein kann.
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