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Erben bzw. Schenkung einer Wohnung in Italien?

 
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MichiV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 13:46    Titel: Erben bzw. Schenkung einer Wohnung in Italien? Antworten mit Zitat

Erben bzw. Schenkung einer Wohnung in Italien?

Hallo, wenn eine in Deutschland lebende Person mit italienischer Staatsbürgerschaft ihrem ebenfalls in Deutschland lebenden Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft eine Eigentumswohnung vererben bzw. noch zu Lebzeiten schenken will, ist es dann richtig, dass obwohl die Wohnung sich in Italien befindet, trotzdem das deutsche Erb-, bzw. Schenkungsrecht greift und man in Deutschland die entsprechenden Steuern zahlen muss?

Was ist, wenn die Person mit der zu vererbenden Wohnung nach Italien zieht und dann dem in Deutschland lebenden Kind das Haus schenkt? Noch immer muss dann obwohl sich die Wohnung im Ausland befindet an das deutsche Finanzamt Steuern bezahlt werden?

Kamm man irgendwo lesen, wie viel Steuern man bei Erbung oder Schenkung ca. zahlen muss bei einem Wohnungswert von ca. 15.000€?

Das in Italien diese Steuer abgeschafft wurde ist mir bewusst. Darum wundert es mich, das in einem solchen Fall, das deutsche Finanzamt kassieren will, obwohl sich die Wohnung nicht auf deutschem Boden befindet.

Was ist, wenn das deutsche Kind mit der deutschen Staatsbürgerschaft ebenfalls nach Italien zieht und dort dann die Wohnung geschenkt bekommt. Muss auf Grund der deutschen Staatsbürgerschaft des Kindes dann noch immer in Deutschland die Erb-, bzw. Schenkungssteuer gezahlt werden, obwohl nun alle beteiligten Personen in Italien leben?
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 19:58    Titel: Re: Erben bzw. Schenkung einer Wohnung in Italien? Antworten mit Zitat

MichiV hat folgendes geschrieben::
Kamm man irgendwo lesen, wie viel Steuern man bei Erbung oder Schenkung ca. zahlen muss bei einem Wohnungswert von ca. 15.000€?


Zum Beispiel hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer

Da der Freibetrag für ein Kind bei 205.000 € liegt, sind all die Überlegungen zum Hin- und Herziehen überflüssig.

Gruß,
moro
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