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PKW oder doppelte Haushaltsführung

 
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watweissich
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 20:05    Titel: PKW oder doppelte Haushaltsführung Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute,

leider habe ich keine Ahnung ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, falls nicht, verschiebt mich bitte woanders hin Winken

Also, AN hat nach ca 2-jährigem Hartz IV-Bezug und dreimonatigem Arbeitsaufenthalt im Ausland wieder einen Job, ca. 80 km von seiner Heimatstadt entfernt als Service-Spezialist gefunden. Üblicherweise ( und nicht ohne Eigennutz Winken ) stellt der AG dem AN ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.
Leider sind, dem Steuerrecht sei Dank, sowohl für den AG, als auch für den AN wegen der Entfernung die Kosten für den Firmen-PKW die Kosten unermesslich.

Nach langem hin-und herüberlegen bleiben wohl nur noch zwei Möglichkeiten.

1. Einen Zweitwohnsitz in der Nähe der neuen Arbeitsstelle ?
Ein kompletter Umzug kommt aus privat-persönlichen Gründen nicht in Frage

2. Die Anschaffung eines privaten PKW zum pendeln ?
Kann sich AN leider nicht leisten, da er durch laufendes Verbraucherinsolvenzverfahren ( Wohlverhaltensphase noch für ca. 1,5 Jahre ) und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber zwei Kindern sowieso völlig pleite ist.

Soweit ich weiss, werden Kosten für einen Zweitwohnsitz oder die Fahrt zur Arbeit ja steuerlich erstattet, aber ist es möglich, vom Amt eine Teilerstattung für die Anschaffung eines PKW zu erhalten. Dieser würde ja ausschliesslich aus beruflichen Zwecken auch angeschafft werden.
Im 1. Fall würden ja auch die Kosten für den eigentlichen Umzug und evtl. auch Möblierung anfallen und geltend gemacht werden können.

Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte

Danke, tschüss
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Folgendes ist nach dem SGB III als Kann-Leistung möglich:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0305300
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0305400

Auch nach dem SGB II, also bei ALG II, vulgo Hartz IV entsprechend Absatz 1 § 16:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16.html

Das sieht also nicht sehr vielversprechend aus.

Möglich sein sollte aber ein alter PKW für 1.000,- Euro oder ein Roller. Aus eigener Kasse.

Gruß aus Berlin, Gerd
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watweissich
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Gerd,

da kann man nur sagen: Versuch macht kluch Winken
Probieren werd ich es auf jeden Fall
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