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Der Schüler A ist auf einer Klassenfahrt und legt in der Jugendherberge sein eingeschaltetes handy auf den nachttisch einer klassenkameradin aus der parallelen klasse, weil sie ein aufladegerät besitzt.
Nun nimmt sich aus irgendeinem Grund die Klassenlehrerin der parallelklasse das handy, und gibt das der klassenlehrerin von schüler A.
Diese durchwühlt das handy, schaut sich videos an, etc.
Sie entdeckt ein paar anstößige videos und informiert die eltern.
Meine frage:
Hat sie das Recht und die Erlaubnis das Handy zu "durchwühlen"?
Wie ist die rechtslage?
Hat sie das Recht und die Erlaubnis das Handy zu "durchwühlen"?
Wie ist die rechtslage?
gruß
obi
Ob sie die Erlaubnis hat, kann nur der Eigentümer des Telefons beantworten. Ob sie das Recht dazu hat, ist in den Datenschutz-Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes nachzulesen.
Um die Rechtslage zu beurteilen, fehlen wesentliche Informationen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Langsam geht mir das ewige Geeiere mit den Schüler-Handys echt auf den Keks.
1. War es nicht mein Handy^^, außerdem wüsste ich mal gerne wie Sie reagieren würden
2. Ist es das Bundesland NRW
3. Nein die Erlaubnis war nicht gegeben, dachte eigentlich das würde sich aus dem vorfall heraus klarstellen.
4. Ist ja dasselbe als würde ich Ihr Portmonaie, computer, schublade (..) durchsuchen wobei das hier wohl nen schritt weiter gegangen ist.
3. Nein die Erlaubnis war nicht gegeben, dachte eigentlich das würde sich aus dem vorfall heraus klarstellen.
Warum wird dann danach gefragt, wenn es ohnehin klar ist?
Zitat:
4. Ist ja dasselbe als würde ich Ihr Portmonaie, computer, schublade (..) durchsuchen wobei das hier wohl nen schritt weiter gegangen ist.
Nein. Das war keinen "Schritt weiter" sondern "drei Schritt weniger".
So ein Händi kostet schon mal 100 bis 500 Euronen, je nach Modell. Und wer so ein Gerät offen irgendwo in die Gegend legt, ist reichlich blauäugig. Genausogut könnte man 'nen 100-€-Schein mitten auf dem Hauptbahnhof platzieren. Irgendwer interessiert sich bestimmt dafür. Wenn die Lehrerin das jetzt an sich genommen hat, dann doch wohl in erster Linie, um das Eigentum ihrer Schüler vor anderen Personen zu schützen. Da vermutlich kein Adressaufkleber auf dem Gerät war, hat sie halt auf andere Weise versucht, den Eigentümer zu ermitteln. Und wenn dieser Trottel 1. seine Wertgegenstände in der Gegend verstreut 2. keinen Namen außen drauf stehen hat und 3. das Ding nicht mal ausschaltet, dann braucht er sich auch nicht zu wundern, wenn jemand "reinschaut".
Korrekt hätte die Lehrerin sich verhalten, wenn sie die "Fundsache" im Speisesaal ausgerufen hätte. Nachdem sie aber "anstößige Videos" entdeckt hatte, war es ihre Pflicht, die Eltern zu informieren. Die haben nämlich das Recht, das Händi zu "durchwühlen". Und wenn da "Erziehungsbedarf" besteht, muss die Lehrerin die Eltern informieren. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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