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ich habe schon in Verschiedenen Büchern nachgelesen, dass man kein
Logo bzw Zeichen verwenden darf, wodurch auch nur der geringste
Vergleich zu einem anderen Produkt (geschützt mit Marke) in
Verbindung gesetzt wird.
Das ist klar.....
Meine Frage ist allerdings zu einem elektronischen Artikel.
So wie ich das gelesen habe, ist auch verboten die Äußere Form eines
Produktes zu imitieren.
Ist das richtig?
Wie sieht es aus....ich habe z.b ein Produkt aus China gekauft und möchte
keine Probleme bekommen.
Kann die Innenelektronik gleich wie bei einem Markenprodukt
sein....oder ab wann wird es illegal bzw ein Imitat?
Wo könnte ich eventuell das Produkt prüfen lassen, dass es sich ganz
sicher nicht um ein Imitat eines Markenartikels handelt???
Danke für eure Antworten..
Also das ganze geht hier nur um einen Theoretischen Fall...ich bin weder eine Firma noch....wollt nur mal wissen wie da die Rechtslage ist.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.05.08, 14:36 Titel:
Zumindest aus markenrechtlicher Sicht ist es zulässig, z.B. das Gehäuse einer Praystation 3 durch einen Eigenbau zu ersetzen und das ganze als "Spielkonsole Poczwyecziersky 3" zu verkaufen (nicht jedoch als "Praystation 3 Special Edition").
Unzulässig wäre, einen Eigenbau in das Gehäuse einer PS3 zu stecken und das ganze unter welchem Namen auch immer zu verkaufen, wenn der Schriftzug "P..." nicht entfernt wird oder das Gehäuse vom Geschmacksmusterschutz erfaßt wird. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.05.08, 23:50 Titel:
fprotze hat folgendes geschrieben::
also zählt die 1 zu 1 analysierung und nachbauung einer elektronik / platine...bsp....praystation 2,5 als legal?
Wenn man dann noch das Urheberrecht an der Firmware umgehen könnte...
"Legal" in dem Zusammenhang wäre also nur, ein Original zu erwerben und es "rebranded" (also unter neuem Namen) zu verkaufen.
fprotze hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet eigentlich Imitat, Kopie, usw....nur dass es eine Nachmache ist....oder eine unerlaubte nachmache?
Grundsätzlich sind Worte wie "Imitation", "Kopie" etc. wertfrei. Erst der gewerbliche Vertrieb kann illegal oder zivilrechtlich verfolgbar sein. Privat können Sie sich so viele "Plagiate" anfertigen, wie Sie lustig sind.
fprotze hat folgendes geschrieben::
darf nun auch das gehäuse "nachgebildet" werden oder ist das ein Verstoß gegen das geschütze Produkt?
Wie oben gesagt, wenn ein Geschmacksmuster besteht, geht das nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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