Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.05.08, 08:27 Titel: Welchen Streitwert muss RA zugrunde legen?
Ein Verfahren ist in 1. Instanz erledigt. Das Gericht hat den Streitwert mit 5500 € angegeben.
Der Rechtsanwalt einer Partei verlangt in der 2. Instanz Gebüjhren auf 8000 € Streitwert und verlangt diese Gebühren nun auch für die 1. Instanz nachträglich.
Unter welchen Umständen ist dieses Vorgehen des Rechtsanwaltes richtig?
Hat das Gericht zweiter IInstanz denn den Streitwert auf 8.000,-€ festgesetzt?
Hatr sich im Streitgegenstand irgendwas zwischen den Instanzen geändert? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Nein, in 2. Instanz erfolgt derzeit die Beweisaufnahme zu einer unstreitigen Frage (was auch seltsam ist). Der Streitgegenstand ist m. E. der gleiche. Allenfalls könnte es hier Auslegungsunterschiede geben (es handelt sich um einen Bauprozess, in dem ein Mangel geltend gemacht wurde, das Gerciht prüft, ob es sich tatsächlich um einen solchen handelt).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.