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wildmom77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 705
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Verfasst am: 07.05.08, 11:47 Titel: Nebenkostenabrechnung! |
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Hab mal nur schnell ne Frage.
Bis wann muss einem MIeter die Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2007 vorliegen?
Gibt es da gesetzl.Fristen oder kann das der Vermieter nach Gutdünken machen?
Danke _________________ Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät! |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 07.05.08, 11:51 Titel: |
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Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres zugehen damit der VM noch nachfordern kann. Das Wirtschaftsjahr kann gleich dem Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.
Das gilt für Wohnraummietrecht, bei gewerblichen Mietverträgen kommt es drauf an was beide Parteien vereinbart haben. |
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wildmom77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 705
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Verfasst am: 07.05.08, 12:09 Titel: |
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also hat es nix zu bedeuten wenn ich bis jetzt noch keine Abrechnung bekommen hab,hab ich das richtig verstanden?
Mein Vermieter kann sich also noch Zeit lassen bis Ende des Jahres 08?
Hab ich das richtig verstanden?
Spielt es denn eine Rolle wann ich eingezogen bin? _________________ Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät! |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 07.05.08, 12:18 Titel: |
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| Wann der Ein- oder Auszugstermin war/ist spielt keine Rolle. Es kommt einzig und allein aufs Wirtschaftsjahr an. Wenn dieses gleich dem Kalenderjahr ist, kann sich der VM für die Abrechnung 2007 noch bis zum 31.12.08 Zeit lassen. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 07.05.08, 18:39 Titel: |
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vertippt.
 _________________ Shit happens |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 07.05.08, 22:32 Titel: |
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| Frank Oseloff hat folgendes geschrieben:: | vertippt.
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Wo? war doch eine richtige Aussage? |
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ahwuschl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 08.05.08, 00:21 Titel: |
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| Strider hat folgendes geschrieben:: | Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres zugehen damit der VM noch nachfordern kann. Das Wirtschaftsjahr kann gleich dem Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.
Das gilt für Wohnraummietrecht, bei gewerblichen Mietverträgen kommt es drauf an was beide Parteien vereinbart haben. |
Frage dazu:
Umgekehrter Fall: Kann der Mieter vom Vermieter die Nebenkostenabrechnungen verlangen, auch wenn schon mehr als 12 Monate vergangen sind? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 08.05.08, 07:30 Titel: |
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Der Mieter kann den Vermieter sogar auf Abrechnung verklagen - hier ist die Vollstreckung aber manchmal schwierig. Ansprüche des Mieters verjähren in 3 Jahren auf Grund der Schuldrechtsmodernisierung die am 1.1.2002 in Kraft getreten ist.
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. |
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ahwuschl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 08.05.08, 07:48 Titel: |
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| Danke für die schnelle Antwort! |
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ahwuschl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 21.12.08, 22:05 Titel: |
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Hallo nochmal!
War beim Mieterbund und die Rechtsanwältin hat gesagt, dass ich keinen Anspruch mehr habe, weil 2004, 2005 und 2006 keine Jahresabrechnung gemacht wurde, diese noch zu erhalten. Rückzahlung, bei zu viel gezahltem für 2007 kann ich nur noch bis Ende 2008 einfordern.
Gruß |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.12.08, 23:59 Titel: |
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Ja der Mieterbund.
Der Mieter hat ein Recht auf die Erstellung einer Abrechnung, sofern dies im Vertrag so vereinbart wurde. Dieser Anspruch unterliegt der 'ordentlichen' Verjährung von drei Kalenderjahren. Das hat Werner schon erklärt.
Nehmen wir das Jahr 2004. Wenn das Wirtschaftsjahr des Vermieters gleich dem Kalenderjahr ist (also von 1.1.2004 bis 31.12.2004), dann hat der Vermieter ein weiteres Jahr Zeit für die Abrechnung. Erst danach, also am 1.1.2006 entsteht der Anspruch des Mieters.
Da die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, fängt sie am 1.1.2007 an zu laufen und endet somit erst am 31.12.2009.
Anders kann sich die Sache aber gestalten, wenn der Vermieter einen anderen Abrechnungszeitraum gewählt hat. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 22.12.08, 00:11 Titel: |
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| ahwuschl hat folgendes geschrieben:: | | ..... keinen Anspruch mehr habe, weil 2004, 2005 und 2006 keine Jahresabrechnung gemacht wurde, ....... |
Somit ist der Anspruch (auch für die Zukunft) möglicherweise verwirkt. Es wurde konkludent auf "NK-Pauschale" umgestellt - könnte der Vermieter argumentieren.
"Verwirkt" bedeutet, daß man ein Recht, das man nicht nutzt, verlieren kann.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 22.12.08, 04:15 Titel: |
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@Lucky,
ziemlich mutig, hier von Verwirkung zu sprechen. Aber ich bin mir sicher, dass Sie dazu eine Rechtsgrundlage nennen können. |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 22.12.08, 10:12 Titel: |
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| ahwuschl hat folgendes geschrieben:: | Hallo nochmal!
War beim Mieterbund und die Rechtsanwältin hat gesagt, dass ich keinen Anspruch mehr habe, weil 2004, 2005 und 2006 keine Jahresabrechnung gemacht wurde, diese noch zu erhalten. Rückzahlung, bei zu viel gezahltem für 2007 kann ich nur noch bis Ende 2008 einfordern.
Gruß |
Das wäre eine falsche Rechtsberatung.
Der Mieter hat 12 Monate nach wirksamer Zustellung das Recht Einwände gegen die Abrechnung vorzubringen.
Die Verjährungsfrist für die ersten Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2004 hat Karsten schon ausgeführt. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 22.12.08, 10:15 Titel: |
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| Lucky hat folgendes geschrieben:: | | ahwuschl hat folgendes geschrieben:: | | ..... keinen Anspruch mehr habe, weil 2004, 2005 und 2006 keine Jahresabrechnung gemacht wurde, ....... |
Somit ist der Anspruch (auch für die Zukunft) möglicherweise verwirkt. Es wurde konkludent auf "NK-Pauschale" umgestellt - könnte der Vermieter argumentieren.
"Verwirkt" bedeutet, daß man ein Recht, das man nicht nutzt, verlieren kann.
MfG
Lucky |
Hier können die Gerichte unterschiedlich urteilen. So muss ein Lastschrifteinzug, dem von seitens des Mieters nicht widersprochen wird, nicht zwangläufig als konkludent angesehen werden. Während eine selbstgetätigte Überweisung des Mieters sehr wohl ein konkludentes Verhalten darstellt. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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