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Die schmerzliche Wahrheit ...

 
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NorwegianDream
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Schenefeld (Pinneberg)

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 11:51    Titel: Die schmerzliche Wahrheit ... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Natürlich rein hypothetisch:

Ein Autor schreibt ein Buch über den sehr erfolgreichen deutschen Unternehmer XXX (ca. 500 Millionen Euro Vermögen). Dieser Unternehmer XXX ist als "Negativmensch" in den Medien bekannt geworden und ist immer wieder mit Negativberichten in den Medien zu finden.

Nun sollen die "Leichen im Keller" von XXX gehoben und als Buch gebunden werden. Natürlich werden die Persönlichkeitsrechte in Frage gestellt.

Wäre es möglich, so ein potentielles Buch über eine "Limited" in England zu vermarkten oder gilt dennoch Deutsches Recht, wenn der Wohnort des Autors in Deutschland ist???

In dem Buch sind - natürlich wieder rein hypothetisch - authentische Aussagen von Betroffenen, Nachbarn, ehemalige Freunde, niedergeschrieben, die den Unternehmer XXX in ein vollkommen "neues Licht" rücken werden!!!

Welchen Weg der Buchvorstellung könnte man gehen, um einer Unterlassungsklage vorzubeugen oder welches Land wäre alternativ eine "sichere" Wahl für einen "Show-Down"???

Wie ist die Rechtslage???

Herzlichen Dank für die Info ...

Gruß, Volker ...
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ist man sich nicht sicher, ob man Irgendwessen Rechte verletzt, dann sollte man dazu einen Rechtsanwalt befragen.

Will man hingegen Rechte verletzen, kann man auch in England erwischt werden.

Auch die Prinzessin von Monaco war mit einer Klage in Deutschland erfolgreich.

Ultimativer Rechteverletzer-Tipp: Ein Langwellenradiosender in Nord-Korea unter dem Schutz des dortigen Regimes.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Mut zum Risiko!

Die Klagen werden das Interesse der Leser am Buch nur noch erhöhen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Tatsachen behauptungen sollte man sich Sicher sein, daß man diese auch Beweisen kann... Und selbst dann kann eine wahre Behauptung problematisch sein, weil andere Straftatbestände dadurch berührt werden könnten.
_________________
Geist ist Geil!
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