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Verkauf eines Wagens ohne Vollmacht des Fahrzeughalters

 
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engineer
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 10:50    Titel: Verkauf eines Wagens ohne Vollmacht des Fahrzeughalters Antworten mit Zitat

Kann ein Kraftfahrzeug verkauft werden, wenn der private Verkäufer des Wagens im Fahrzeugbrief nicht eingetragen ist und keine Vollmacht zum Verkauf des Wagens vorliegt?

Was passiert mit der Anzahlung für den Wagen, wenn der Käufer den Kauf des Fahrzeugs vom Dritten verweigert?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gültig ist der Kaufvertrag, aber der VK wird wohl Schadensersatz leisten müssen, wenn er dem K das Eigentum nicht rechtswirksam verschaffen kann.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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engineer
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!!!

Es wurde trotz der Anzahlung kein Kaufvertrag unterschrieben, weil der Verkäufer keine Vollmacht vom Fahrzeugbesitzer hatte.
Kann der Verkäufer in dem Fall einen Schadenersatz vom Käufer verlangen, obwohl der Verkäufer die Anzahlung nicht zurückerstattet hat?

Schöne Grüße
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte der *VK* einen Schadensersatz einfordern können, nachdem er etwas verkauft hat, über das er keine Verfügungsgewalt hat?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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engineer
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das weiß ich auch nicht, aber nach den böswilligen Anrufen hat der Käufer eine Anzeige bei der Polizei erstattet, denn der Verkäufer versuchte ein ihm nicht gehörendes Eigentum zu verkaufen. Des Weiteren hat der Käufer die Anzahlung nicht zurückbekommen, obwohl der Vertrag von ihm aus den oben genannten Gründen nicht unterschrieben werden konnte.

Vielen Dank!!!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der 'Käufer' seine Unterschrift auf dem Formular verweigert hat, könnte man ja doch davon ausgehen, dass hier keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorlagen und somit kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Insgesamt sehr verwirrend...
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