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geschäftsführer und gesellschafter a einer gmbh möchte die partnermonate des elterngeldes in anspruch nehmen nachdem seine ehefrau die monate bis zum ersten geburtstag genehmigt bekam. schriftlich wurde von der zuständigen behörde nur der steurbescheid des jahres 2006 angefordert (kind geboren august 2007). nun bewilligt die behörde vorerst nur 300 euro (mindestbetrag), weil im nachhinein erst noch eine betriebswirtschafliche erklärung des steuerberaters vorgelegt werden muss, dass geschäftsführer a in dieser zeit auch keine einnahmen hatte.
frage: bei einer gmbh ist es ja nunmal so, dass der geschäftsführer/gesellschafter ein gehalt erhält. wenn er also in diesen zwei monaten des elterngelderhaltes keine gehalt entnimmt, dann hat er ja auch keine einnahmen in dieser zeit. die gmbh würde natürlich trotzdem weiterlaufen und gewinne erwirtschaften, da ja mehrer gesellschafter vorhanden sind.
wie verfährt man in einem solchen fall? zustehen würden dem gesellschafter und geschäftsführer a der höchstbetrag von 1800 euro. schwer wäre es in den zwei monaten nur mit jeweils 300 euro auszukommen, da ja auch die sozialversicherungen weitergezahlt werden würden.
das verhalten der zuständigen behörde gibt mir etwas zu denken...
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