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Auto anmelden trotz PrivatInsolvenz?

 
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brittl1971
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 19:14    Titel: Auto anmelden trotz PrivatInsolvenz? Antworten mit Zitat

Wie ist es bei einem Schuldner in WVP, wenn der Ehepartner (der nicht mit in die Privatinsolvenz reingerechnet wird) ein Kfz für ca. 600 Euro erwirbt, es aber zwecks günstigerer Versicherungsprämie auf den insolventen Partner anmelden möchte, beispielsweise um mit dem Kind in den Ferien etwas flexibler zu sein.

Darf der Schuldner eine "alte Rostmühle" anmelden. Und sollte er das dem Treuhänder (evtl.mit der Begründung?) melden?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Verfahren bereits aufgehoben wurde, kann der Insolvente alles anmelden, was er möchte.
Der Treuhänder muss nicht informiert werden.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Halter eines Fahrzeuges muss nicht der Eigentümer sein.
Die Pflichten des Schuldners sind in § 295 InsO abschließend aufgeführt, das Halten eines PKW für einen Dritten gehört nicht dazu, der Lottogewinn auch nicht (sofern das Los nicht vor Beendigung des Insolvenzverfahrens gekauft wurde).
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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Quasselstrippe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.04.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Nordwestmecklenburg

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Uschi,
versteh ich das richtig?
Einen Lottogewinn in der WVP brauche ich nicht zu 50% abführen wenn ich das Los nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in der WVP gekauft habe?
Wie ist die Rechtslage?
Gruss
Quasselstrippe
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brittl1971
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich versteh das auch so, wie auch report schon schrieb... in der WVP kann ich so ziemlich machen machen was ich will, sofern alles nach Aufhebung des Verfahrens stattgefunden hat...
Oder wie jetzt?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Halter kann in diesem Beispiel durchaus der (nicht-insolvente) Ehemann sein, Versicherungsnehmer aber die (insolvente) Ehefrau.

Eine Zulassung des Wagens auf die Ehefrau wäre somit also nicht zwingend erforderlich.
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Quasselstrippe hat folgendes geschrieben::
Hallo Uschi,
versteh ich das richtig?
Einen Lottogewinn in der WVP brauche ich nicht zu 50% abführen wenn ich das Los nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in der WVP gekauft habe?
Wie ist die Rechtslage?
Gruss
Quasselstrippe


wie bereits gesagt, § 295 InsO ist abschließend, m.a.W. erbt man das Los, ansonsten ist nichts in der Erbmasse, dann 50 % zum TH, kauft man das Los in der WVP oder man bekommt es von der besten Freundin zum Geburtstag geschenkt, geht den TH der Gewinn nicht an. Natürlich kann man dem TH etwas abgeben, insbesondere wenn die festgestellten Verbindlichkeiten nicht sehr hoch waren, um eine Vollbefriedigung durchzuführen und dann, auf Antrag die RSB schneller zu bekommen. Müssen muß man nicht.

DU
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Pingo
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu dem Thema hätte ich auch noch eine Frage...

Ein Mann kauft ein Auto, aber nutzen soll es sein Sohn (der sich in der Insolvenz befindet)

Der Vater hat den Kaufvertrag, unterschrieben (ist ja somit Eigentümer), will aber das der Sohn es selber als Halter und bei der Versicherung anmeldet.

Kann der Sohn trotzdem im Fahrzeugbrief als Halter eingetragen sein, sowie das Auto bei der Versicherung anmelden?

Wie ist hier die Rechtslage?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja,

das kann er.
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der derzeitigen Problematik im Hinblick auf die Handhabung von Kfz-Steuern, würde ich mich aber vorsichtshalber auf Gegenwehr vom Insolvenzverwalter/Treuhänder einstellen. Der BFH hat nämlich ein nicht ganz so tolles Urteil für Insolvenzverwalter gefällt. Kfz-Steuer nach Insolvenzeröffnung ist nämlich nach Ansicht des BFH Masseverbindlichkeit, egal ob das Kfz vom Insolvenzverwalter freigegeben wurde. Der Insolvenzverwalter kann der Steuerpflicht nur dann entgehen, wenn er das Kfz abmeldet oder es auf einen anderen zugelassen wird. Es gibt, zumindest in NRW, eine Druchführungsanweisung für die Finazämter, dass dies alles auch gelten soll, wenn ein Kfz gem. § 811 Abs.1 Nr. 5 ZPO unpfändbar wäre. Das führt dann zu der tollen Kostellation, dass der Insolvenzverwalter gar nicht über das Kfz verfügen kann, weil es ja unpfändbar und daher keine Insolvenzmasse ist, aber zahlen soll die Insolvenzmasse trotzdem.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt's ein Aktenzeichen dazu ?
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Urteile des BFH vom 29.08.2007 – IX R4/07, vom 16.10.2007 – IX R29/07 und IX R25/07 und vom 29.08.2007 – IX R58/06.
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oka-kate
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Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Bergerhausen- Biberach

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 16:02    Titel: Wie jetzt?? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hab mir das ganze jetzt durchgelesen, bin aber nicht schlau geworden, darf ich oder darf ich nicht??

Wir sind eine Patchwork Familie und haben, dank unserer Ex- Partner, die Privatinsolvenz laufen. Seit 2 Jahren.

So, der Bruder meines Mannes würde uns ein Auto kaufen, da unser jetztiges den Geist aufgeben hat.
Kann ich das Auto auf mich anmelden?? Bisher war mein Auto auf meine Schwiegermutter angemeldet, jedoch die Versicherung lief auf mich!

Gehts oder gehts nicht??
Gruß Katja
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oka-kate
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Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Bergerhausen- Biberach

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir denn niemand diese Frage beantworten??
Muß dazu sage das wir ein Auto brauchen, da ich sonst nicht zur Arbeit komme!!
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kralle
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hat Report doch schon geschrieben am: 07.05.08, 21:26
Wenn das Verfahren bereits aufgehoben wurde, kann der Insolvente alles anmelden, was er möchte.
Der Treuhänder muss nicht informiert werden.



Ich habe während meiner gesamten Inso immer ein eigenes Auto gehabt. Auf mich angemeldet, Steuern, Versicherung usw. gab nie Probleme.
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