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Bezechnung eines rechtl. sachverhalts

 
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sandra.ah
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 17:32    Titel: Bezechnung eines rechtl. sachverhalts Antworten mit Zitat

Hallo,

ich brauche kurz eine Formulierungshilfe:
Führt ein Tauchverein eine "Vereinsfahrt" durch (als Organisator), und tritt für Busfahrt, Hotel und Tauchpakete als Mittler auf, wie ist es zu formulieren, dass der Club nicht für Unfälle haftet, bzw die Teilnehmer selbst für ihre Tauchtauglichkeit verantwortlich sind?
Reicht die Bezeichnung "Haftungsausschluss bei eigenverantwortlichen Unfällen"?

Über einen Tipp wäre ich sehr dankbar,
lg
Sandra
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Tauchverein als Vermittler auftritt, braucht er keine Haftungsausschlüsse vereinbaren - er ist ja nur Vermittler!

Aber ist er wirklich Vermittler? Vermittler ist jemand, der die Preise und Leistungen von einem Veranstalter oder auch anderen Vermittler einkauft und zum selben Preis weitergibt. Und den Veranstalter oder anderen Vermittler als "Leistungserbringer" bzw. "Vermittler vom Leistungserbringer" seinen Vereinsmitgliedern unmissverständlich bekannt gibt.

Alle anderen Lösungen fallen mehr oder weniger in den Bereich Tauchverein = Reiseveranstalter = jeder nicht gesetzlich zulässige Haftungsausschluss ist ungültig.

Eine Haftung muss immer wer haben: der Tauchverein, der Reiseveranstalter, der Busunternehmer... aber dann müssen die Mitglieder auch genau erfahren, was kostet der Bus, die Flugreise usw.!

Meint
Peter
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