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Verfasst am: 08.05.08, 12:42 Titel: Brüderstreit um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorab: Sollte diese Anfrage hier nicht richtig sein, bitte ich um Verschieben in das entsprechende Rechtsforum, vielen Dank.
Schilderung:
Mutter M. hat drei Söhne. In ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat sie den ältesten Sohn, Sohn 1, mit der Wahrnehmung ihrer Intersessen in allen Angelegenheiten bevollmächtigt.
Sohn 2 ist damit einverstanden, Sohn 3 ist jedoch der Meinung, dass nicht nur Sohn 1 alleine die Interessen vertreten dürfe, ganz besonders im Fall der Patienten- und Betreuungsverfügung. Hier ist Bruder 3 der Meinung dass nicht nur ein Bruder allein sondern alle drei Brüder die Entscheidung treffen sollen, ob "der Stecker gezogen werden soll".
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße.
Die Mutter hat folgendes verfügt:
" ... Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und aus freien Stücken sowie für den Fall, dass ich meinen Willen bei Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst äußern kann, richte ich (Name, Vorname, Anschrift) folgende Weisungen an die behandelnden Ärzte und einen etwaigen Betreuer:
- Sollten die behandelnden Ärzte nicht zu eindeutigen Diagnosen / Ergebnissen / Befunden kommen, sind kompetente Fachärzte / Spezialisten / Fachkliniken einzuschalten. Meinem Betreuer übertrage ich die Vollmacht, in meinem Sinne zu entscheiden und vorstehend beschriebenen, kompetenten Personenkreis einzuschalten.
- Ich will unwürdiges Dahinvegetieren und qualvolles Leiden in der letzten Lebensphase unter allen Umständen vermieden wissen;
- Ich verweigere daher hiermit ausdrücklich die Zustimmung zu allen ärztlichen Maßnahmen mit denen lediglich eine Verlängerung des Sterbevorganges und/oder eine Verlängerung des Leidens erreicht werden kann;
Sofern zwei Fachärzte diagnostiziert haben, dass
- ich mich in einem unabwendbaren Sterbeprozeß befinde, bei dem jede künstliche Lebens-verlängerung oder - Erhaltung nur eine Verlängerung des Sterbens und Leidens ohne Aussicht auf wesentliche Besserung wäre oder
- nur eine geringe Aussicht besteht, dass ich mein Bewusstsein wiedererlange oder
- ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Dauerschädigung des Gehirns davontrage, die kein bewusstes Leben und Erleben mehr erlaubt,
sollen keinerlei lebenserhaltene oder lebensverlängernde Maßnahmen durch Operationen oder Intensivtherapie ergriffen oder fortgesetzt werden, es sei denn, sie dienten der Schmerzlinderung.
Ich bitte dagegen in einer derartigen Situation zur Schmerzlinderung ausdrücklich um Schmerzmittel, Narkotika oder erleichternde operative Eingriffe, auch wenn diese lebensverkürzend wirken.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 08.05.08, 15:21 Titel: Re: Brüderstreit um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Pego10 hat folgendes geschrieben::
Die Mutter hat folgendes verfügt:
" ... Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und aus freien Stücken sowie für den Fall, dass ich meinen Willen bei Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst äußern kann, richte ich (Name, Vorname, Anschrift) folgende Weisungen an die behandelnden Ärzte und einen etwaigen Betreuer:
- Sollten die behandelnden Ärzte nicht zu eindeutigen Diagnosen / Ergebnissen / Befunden kommen, sind kompetente Fachärzte / Spezialisten / Fachkliniken einzuschalten. Meinem Betreuer übertrage ich die Vollmacht, in meinem Sinne zu entscheiden und vorstehend beschriebenen, kompetenten Personenkreis einzuschalten.
- Ich will unwürdiges Dahinvegetieren und qualvolles Leiden in der letzten Lebensphase unter allen Umständen vermieden wissen;
- Ich verweigere daher hiermit ausdrücklich die Zustimmung zu allen ärztlichen Maßnahmen mit denen lediglich eine Verlängerung des Sterbevorganges und/oder eine Verlängerung des Leidens erreicht werden kann;
Sofern zwei Fachärzte diagnostiziert haben, dass
- ich mich in einem unabwendbaren Sterbeprozeß befinde, bei dem jede künstliche Lebens-verlängerung oder - Erhaltung nur eine Verlängerung des Sterbens und Leidens ohne Aussicht auf wesentliche Besserung wäre oder
- nur eine geringe Aussicht besteht, dass ich mein Bewusstsein wiedererlange oder
- ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Dauerschädigung des Gehirns davontrage, die kein bewusstes Leben und Erleben mehr erlaubt,
sollen keinerlei lebenserhaltene oder lebensverlängernde Maßnahmen durch Operationen oder Intensivtherapie ergriffen oder fortgesetzt werden, es sei denn, sie dienten der Schmerzlinderung.
Ich bitte dagegen in einer derartigen Situation zur Schmerzlinderung ausdrücklich um Schmerzmittel, Narkotika oder erleichternde operative Eingriffe, auch wenn diese lebensverkürzend wirken.
sohn 1 hat nur den "auftrag" an die ärzte b.z.w den betreuer die aufgeführten "weisungen" weiter zu geben, so das diese (eig. nur der betreuer) nach den wünschen der mutter handeln "müssen".
in D wird man zum leben gezwungen, habe es bei meiner mutter erlebt welche 3 jahre im koma lag obwohl durch einen schlaganfall/hirnblutung der größte teil des hirnes "zerstört" wurde. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Welche Rechtsgrundlage?
Wenn die Mutter bei der Errichtung der Vollmacht/Patientenverfügung geschäftsfähig war, gibt es keinen Grund die Vollmacht anzuzweifeln.
Jeder hat das Recht selbst zu bestimmen wem er eine Vollmacht erteilt. Die Mutter hätte die Vollmacht auch ihrem Briefträger erteilen können und die Kinder hätten kein Mitspracherecht.
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