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Verfasst am: 08.05.08, 11:21 Titel: Erst Anzeige dann Abmahnung bei Bilderklau? Beweissicherung
Hallo,
folgende lustige sache, betreibe ienen Onlineshop udn da ist mir gester neine Abmahnug nins hausgeflatter, diese ist auch begründet udn okay jedoch war ich dann mal auf der Webseite des Abmahners udn was sehe ich da auf der Startseite ein geklautes Bild von mir
Jetzt die frage des Vorgehens wie sieht es mit der Beweissicherungaus rechen da schreenshots und Zeugenaussagen, meine Idee war jetzt erstmal bei der Polizei eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung zu machen. Ich habe ja noch das RAW File von der Cam udn er hat nur das 640x480er von meiner Seite. Reicht das ?
Dachte dann ruf ich Ihn an und schlage Ihm vor er zieht seine Abmhnung zurück udn ich meine Anzeige, fall er da nicht einwilligt lass ich Ihn eben auch abmahnen, oder geht das dann nicht mehr wenn ich Ihn schon angezeigt habe udn er nach dem Telefongesprächt dann das Bild wohl von seiner Seite entfernt hat.
Also, bei Urheberrechtssachen eine Anzeige zu machen ist eher überflüssig, da sie eh meistens eingestellt wird. Also, am besten ist, über Screenshots und Zeugen die Beweise zu sichern.
Ihnen sollte aber klar sein, daß es das Prinzip der "Unclean Hands" in Deutschland nicht gibt. Der andere muss sich darauf nicht einlassen.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ein solches Vorgehen nicht als Nötigung oder sogar als Erpressung gewertet werden könnte.. _________________ Geist ist Geil!
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ein solches Vorgehen nicht als Nötigung oder sogar als Erpressung gewertet werden könnte..
Doch kann gut sein, man muss es nur geschickt formulieren.
Wenn man z.B. hingeht und sagt:
"Wenn Sie nicht Ihre Abmahnung zurück ziehen, zeig ich sie an."
Dann ist das sehr wohl (hab ich hier im Forum gelernt) eine Nötigung.
Btw.: Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen. Das ist rechtlich nicht möglich.
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