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Hallo,
Ich hätte auch eine Frage was die internationalen Hochschulabsolventen aus den neuen Beitrittsländern anbetrifft, und zwar:
Fall, Person A: polnischer Staatsbürger, Hochschulstudium an einer deutschen Universität erfolgreich abgeschlossen, will einer Tätigkeit als Angestellter in Deutschland nachgehen
Meine Frage: Was ist der erste Schritt nach dem Abschluss des Studiums? Soll Person A sich erst bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anmelden um eine Freizügigkeitsbescheinigung zu bekommen oder doch erstmal bei der Ausländerbehörde?
Hat Person A die Freizügigkeitsbescheinigung und findet einen Arbeitgeber, ist dann eine Anstellung ohne weiteres möglich?
Wie ist die Rechtslage?
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