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recht.de :: Thema anzeigen - Vorgehensweise nach dt. Hochschulabschluss (Neue EU-Länder)
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Vorgehensweise nach dt. Hochschulabschluss (Neue EU-Länder)

 
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agabajan
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 20:12    Titel: Vorgehensweise nach dt. Hochschulabschluss (Neue EU-Länder) Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich hätte auch eine Frage was die internationalen Hochschulabsolventen aus den neuen Beitrittsländern anbetrifft, und zwar:

Fall, Person A: polnischer Staatsbürger, Hochschulstudium an einer deutschen Universität erfolgreich abgeschlossen, will einer Tätigkeit als Angestellter in Deutschland nachgehen

Meine Frage: Was ist der erste Schritt nach dem Abschluss des Studiums? Soll Person A sich erst bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anmelden um eine Freizügigkeitsbescheinigung zu bekommen oder doch erstmal bei der Ausländerbehörde?

Hat Person A die Freizügigkeitsbescheinigung und findet einen Arbeitgeber, ist dann eine Anstellung ohne weiteres möglich?
Wie ist die Rechtslage?

Ich bedanke mich herzlich im Voraus!!
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