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Kfz-Vertrag, Rücktritt möglich?

 
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Marinaa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 10:59    Titel: Kfz-Vertrag, Rücktritt möglich? Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Angenommen. Herr X sieht sich einen Gebrauchtwagen an, und ist gewollt diesen zu erstehen. Da dieses Fahrzeug allerdings noch einige Mängel aufweist, und neu vom Tüv abgnommen werden muss, einigen sich Herr X und Verkäufer Y auf einen Preis.

Fazit:
Herr X unterschreibt einen Kaufvertrag mit Verkäufer Y über das KFZ, in dem festgehalten ist das die Mängel und die Tüv Abnahme vom VK übernommen wird. Herr X zahlt 200 € an.

Der Knackpunkt sieht wie folgt aus:
Herr X bekam beim untersuchen des Fahrzeugs von einem Mitarbeiter Z gesagt, es gehöre noch ein Satz Reifen auf Alufelge zum KFZ. Das ist natürlich ein Kostenpunkt, den Herr X sich darauf mit in den Preis rechnete, und somit auch guten Gewissens den Vertrag unterzeichnete.

4 Tage später, Herr X möchte den Wagen im erneuerten Zustand beim Händler abholen, fragt Verkäufer Y ob Herr X nicht interesse an dem Satz Reifen habe; dabei handelte es sich um die Reifen, die eigentlich beim Kauf dabei sein sollten.

So. Nun ist die Frage, kann Herr X vom Vertrag zurücktreten, bzw. die 200 € wiederverlangen? (die Vorzahlung ist auf Vertrag festgehalten).

Herr X ist mit der ganzen Situation und dem Umgang mit dem Kunden mehr als unzufrieden und verliert auch das Vertrauen in den Zustand des Pkw.

Was würden sie Ihm raten?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vertraege vorher durchlesen und Reifensaetze die man will reinschreiben lassen.
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Herr X bekam beim untersuchen des Fahrzeugs von einem Mitarbeiter Z gesagt, es gehöre noch ein Satz Reifen auf Alufelge zum KFZ.
Das heisst ja erstmal nicht, dass die Ersatzreifen beim Kauf dabei sind.

Zitat:
So. Nun ist die Frage, kann Herr X vom Vertrag zurücktreten, bzw. die 200 € wiederverlangen? (die Vorzahlung ist auf Vertrag festgehalten).
Ein Rücktritt kommt sowieso nicht in Frage. Allenfalls, wenn X nachweisen könnte, dass ihm die Ersatzreifen mitverkauft wurden, kann er Erfüllung verlangen.

Zitat:
Herr X ist mit der ganzen Situation und dem Umgang mit dem Kunden mehr als unzufrieden und verliert auch das Vertrauen in den Zustand des Pkw.
Wahrscheinlich ein Missverständnis. X hätte bei Kaufvertragsschluss nochmal nachfragen sollen. Wieso verliert X das Vertrauen bzgl. des Zustandes des Pkw? - hierfür sind doch gar keine Gründe ersichtlich... Mit den Augen rollen

Grüße
KurzDa
_________________
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