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Verfasst am: 07.05.08, 08:42 Titel: allg.- mangelhafte Ware und Versandkosten -
Hallo,
kurz und knapp,
ist vom gewerbl. Verkäufer einer mangelhaften Sache
(vor <14 Tagen erhalten, kann nicht nachbessern, bzw. neu liefern)
eine Erstattung beider Versandkosten (Hin sowie Rück) zu verlangen ?
Wo findet sich im BGB Info diesbezgl.?
Wie ist die Rechtslage?
Hat nichts mit "Auktionsartikel mit erheblichen Sachmängel -- Hinsendekosten",
wurde leider nicht beantwortet, zu tun.
Die Rücksendekosten hat der Verkäufer nach § 439 II BGB zu tragen.
I.Ü. kann der Verkäufer die beiden Arten der Nacherfüllung nur verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sind, dies müsste er ggf. nachweisen.
Sollte dies der Fall sein, so kann der Käufer zurücktreten und m.E. auch die Hinsendekosten vom Verkäufer zurück verlangen, hilfsweise könnte man an die Geltendmachung von Schadensersatz nach § 280 I BGB denken.
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