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Verfasst am: 08.05.08, 22:56 Titel: Aufsicht über Minderjährige
Hallo zusammen
Nehmen wir mal an Person X bekommt von den Erziehungsberechtigen von Person Y (17 Jahre) ein schrichtliche Ermächtung zur Aufsicht von Person Y übertragen, da diese über ein Wochenende bei Person X übernachten soll, da dessen Eltern übers Wochenende fortfahren.
Nun wollen Person X und Y natürlich nicht jeden Abend zuhause verbringen und Person Y steht es ja auch zu Alkohol zu trinken, was ihm so, Person X schlecht verbieten kann.
Wie verhält sich das alle im Hinblick auf die Polizei.
Kann die Polizei Person Y zwingen eine Alkoholkontrolle zu machen, wenn dieser unter Aufsicht von Person X steht ?
Was ja sowieso absolut für Katz wäre, da ja Person Y, sollte sie alkoholsiert sein, eh wieder an Person X übergeben werden muss. Ausnüchterungszelle usw sind ja sowieso Tabu, da es sich um einen Jugendlichen handelt.
Person X is über 25 und natürlich nicht akoholisiert, max 2 Radler über den kompletten Abend, da Person X ja auchnoch mit dem Auto heimfahren muss.
Verfasst am: 09.05.08, 09:46 Titel: Re: Aufsicht über Minderjährige
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Bert2k hat folgendes geschrieben::
Kann die Polizei Person Y zwingen eine Alkoholkontrolle zu machen, wenn dieser unter Aufsicht von Person X steht ?
Wessen Alkohol soll Y denn kontrollieren? Y hat nicht die Rechte eines Polizeibeamten!
Wenn allerdings der Alkoholgehalt von Y überprüft werden soll, kann X dass nicht verhindern, meine ich.
Ich meinte ob ein Minderjähriger unter Aufsicht (nicht polizeilicher Aufsicht, sondern unter Aufsicht seines Vormundes), von der Polizei zu einer Alkoholkontrolle gezwungen werden kann, wenn dieser (Minderjährige) diese (Alkoholkontrolle) verweigert.
Einen Minderjährigen zwingen kann wohl keiner. Das "blasen" in den Alkomattester kann ja, bei einer Verweierung schlecht erzwungen werden.
Eine Blutabnahme is bei Minderjährigen doch auch nich zulässig oder ?
Ne Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige wegen Körperverletzung, würde ich in dem Falle anstellen.
Das Jugendliche kontrolliert werden, wenn sie sich besoffen in Fussgängerzone usw rumtreiben, is ja völlig in Ordnung. Allerdings werden diese dan auch nur an den Vormund übergeben, welche in dem oben genannten Falle, ja eh schon die Aufsicht über den Minderjährigen hat.
Verfasst am: 09.05.08, 13:38 Titel: Re: Aufsicht über Minderjährige
Bert2k hat folgendes geschrieben::
Einen Minderjährigen zwingen kann wohl keiner. Das "blasen" in den Alkomattester kann ja, bei einer Verweierung schlecht erzwungen werden.
Eine Blutabnahme is bei Minderjährigen doch auch nich zulässig oder ?
Ne Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige wegen Körperverletzung, würde ich in dem Falle anstellen.
Richtig, wie wollen Sie jemanden zum Atemalkoholtest zwingen. Das ist auch praktisch nicht möglich und durchführbar.
Eine Blutentnahme wird wohl ebensowenig durchgeführt werden (außer der Jugendliche kommt sturzvoll in ein Krankenhaus und der dortige Arzt macht die Blutuntersuchung aus medizinischen Zwecken - dieses Ergebnis wird aber nicht der Polizei mitgeteilt). Da es sich mangels Rechtsgrundlage um eine rechtswidrige Maßnahme der Polizei bei einer solchen Blutentnahme handelt, wäre Ihre Anzeige rechtlich gesehen auch richtig. (Allerdings würde diese wahrscheinlich kein Polizist durchführen).
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass die Polizei im Falle eines übermäßigen Alkoholkonsumes eines Jugendlichen auch schnell mal das Jugendamt darüber informiert. Davon bekommen logischerweise die Eltern Kenntnis und es kann unter Umständen zur Wahrung der Interessen und vor allem der Gesundheit des Jugendlichen zu weiteren, vielleicht sogar unerwünschten Maßnahmen führen.
Somit wäre alleine schon ein übermäßiger Alkoholkonsum des Jugendlichen nicht unbedingt ratenswert.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 10.05.08, 04:30 Titel:
Vielleicht sollte man die Sache auf das Kernproblem reduzieren: Ob ein Alkoholtest durchgeführt werden darf, hängt weder vom Alter des Betroffenen ab, noch davon, ob er unter 'Aufsicht' von irgendeinem Volljährigen steht.
In welchem Fall ein solcher Test überhaupt sinnvoll und rechtmässig wäre, ist wieder was Anderes. Warum aber sollte die Polizei bei einem besoffenen Minderjährigen, der mit seinem Motorroller unterwegs ist, anders verfahren, als bei einem Erwachsenen?
Verfasst am: 10.05.08, 09:21 Titel: Re: Aufsicht über Minderjährige
Hallo,
Bert2k hat folgendes geschrieben::
Einen Minderjährigen zwingen kann wohl keiner. Das "blasen" in den Alkomattester kann ja, bei einer Verweierung schlecht erzwungen werden.
Nicht nur einen Minderjährigen, sondern niemanden, wie Nino63741 sehr richtig aufgeführt hat.
Bert2k hat folgendes geschrieben::
Eine Blutabnahme is bei Minderjährigen doch auch nich zulässig oder ?
Falsch!
Sollten sich, aus irgendeinem Grund, ergeben, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Blutprobe (i.d.R. §81a StPO) ergeben, ist natürlich auch eine Blutprobe bei einem Minderjährigen rechtmäßig.
Aus dem hier aufgeführten Sachverhalt, ergeben sich jedoch m.M. nach keine solche Zulässigkeitsvoraussetzungen, eine Blutprobe wäre unrechtmäßig.
Bert2k hat folgendes geschrieben::
Allerdings werden diese dan auch nur an den Vormund übergeben, welche in dem oben genannten Falle, ja eh schon die Aufsicht über den Minderjährigen hat.
X und Y sollten sich jedoch nicht wundern, wenn Y erstmal mit zur Wache muss. Solche Zettel mit irgendwelchen Unterschriften drauf, lassen sich recht leicht fälschen (insbesondere, da die Polizei nicht jede Unterschrift aller Erziehungsberechtigten in der ganzen BRD kennen können) und von daher wird das Schriftstück aller Wahrscheinlichkeit auf seine Richtigkeit überprüft. Sprich: es wird versucht die Erziehungsberechtigten zu kontaktieren, um sich die Richtigkeit der ganzen Sache bestätigen zu lassen. Danach kann der Y natürlich sofort seiner Wege ziehen.
Karsten hat folgendes geschrieben::
In welchem Fall ein solcher Test überhaupt sinnvoll und rechtmässig wäre, ist wieder was Anderes.
Die Sinnigkeit eines solchen Test liegt lediglich darin, den Grad der Trunkenheit zu ermitteln. Manchem merkt man halt 1 Promille an, anderen nicht. Um aber in etwa nachvollziehen zu können, wie stark eine Person nun tatsächlich alkoholisiert ist, nutzt man halt ein solchen Alkotester.
Rechtmäßig ist dies immer, da es sich um eine freiwillige Sache handelt. Ein Alkotest kann immer abgelehnt werden, ohne daraus resuliterenden Konsequenzen (in Form von Maßnahmen oder Anzeigen etc.)
Ein Alkotest kann immer nur einen bereits bestehnden Anfangsverdacht (i.d.R. gehts ja um Trunkenheitsfahrten) zum Vorteil des Verdächtigen schwächen.
Verfasst am: 22.05.08, 08:46 Titel: Re: Aufsicht über Minderjährige
Bert2k hat folgendes geschrieben::
...
Person X is über 25 und natürlich nicht akoholisiert, max 2 Radler über den kompletten Abend, da Person X ja auchnoch mit dem Auto heimfahren muss.
Vielen Dank im Vorraus
MfG Bert2k
2 Radler ist alkoholisiert ! und als "Aufsichtsperson darf er GAR NIX an Alkohol trinken und Person Y auch NIEMALS aus den Augen lassen !
Verfasst am: 22.05.08, 08:51 Titel: Re: Aufsicht über Minderjährige
Bert2k hat folgendes geschrieben::
Eine Blutabnahme is bei Minderjährigen doch auch nich zulässig oder ?
.
Warum nicht ?
Minderjährige können auch in U-Haft, ins Gefängnis, Fingerabdrücke genommen bekommen, durchsucht werden, mit dem Wasserwerfer nassgemacht werden, erschossen werden, gefesselt werden - halt alles was die Polizei kann - warum dann nicht auch Blutprobe ?
bei Minderjährigen kann die Polizei sogar noch mehr, als bei Erwachsenen, zum Beispiel Zuführung zum Jugendamt ! (wo jeder Erwachsen bei gleichem Sachverhalt ein freier Mann bleiben würde).
Oh Scheiße, gestern Abend, als meine Kinder im Bett waren, habe ich im Wohnzimmer gesessen, sie aus den Augen gelassen und auch noch Bier getrunken… _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
"Erziehungsbeauftragung darf die Disco nicht ohne Euch verlassen und muss während der gesamten Zeit nüchtern und im Vollbesitz der Kräfte sein"
http://www.visage-whv.de/einlass.htm
quote]"Eure volljährige Begleitperson mit der von Euren Eltern übertragenen Erziehungsbeauftragung darf die Disco nicht ohne Euch verlassen und muss während der gesamten Zeit nüchtern und im Vollbesitz der Kräfte sein und hat für die Einhaltung des Jugendschutzgesetz (Verzehr von alkoholischen Getränken) Sorge zu tragen."
http://diskothek-saloon1900.de/web/index.php?Itemid=54&id=22&option=com_content&task=view[/quote]
warum sagt das die Disko ?
weil die gute Menschen sind und kein Alkohol verkaufen wollen ?
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