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Grundsätzlich haben Flugleiter keine amtliche Wetterbeobachter-Lizenz, die Wetter-infos die sie geben sind also nicht amtlich und damit rechtsverbindlich wie es z.B. an Regionalflugplätzen mit IFR-Verkehr ist.
Natürlich müssen die Luftdruckmessgeräte eine Zulassung haben, theoretisch würde an einem unkontrollierten Platz die Angabe der aktiven Piste und des Windes durch den Flugleiter reichen, denn der Flugleiter hat keine Einflussnahme auf den Verkehr in der Luft sondern nur auf den Verkahr auf seinem Flugplatz.
Es bleibt der Pilot verantwortlich und der hat sich sein QNH bei der nächstgelegenen Flugverkehrskontrollstelle zu holen, denn da ist es amtlich! _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
Auf Nachfrage darf er es ihnen jederzeit sagen und ueblicherweise wird er es von sich aus, nach dem ersten Anruf vor Start oder Landung, tun.
Vermutlich habe ich die Frage nicht verstanden: meinen sie evtl. ob er dazu eine zugelassene Wetterstation braucht oder ...?
Hallo,erstmal Danke für die Antworten.
Es geht um folgendes: Ich bin als Aushilfskraft an einem unkontrollierten Platz als Flugleiter tätig. Dieser Platz hat keine Wetterstation.Jedoch liegt in unmitttelbarer Nachbarschaft ein amerikanischer Militärplatz. Ist es bedenklich anfliegenden Piloten die nach einem QNH fragen Ihnen das dieses Militärplatzes zu geben?Zudem war ein anderer Aushilfskollege der Meinung auch mit zugelassener Wetterstation dürfte der Flugleiter nicht ohne weiteres ein QNH bekanntgeben,er müsse weitere Qualifikationen haben,welche wußte er aber auch nicht.
Gruß
Michael
Anmeldungsdatum: 05.12.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.05.08, 10:50 Titel:
zumindest auf den von mir angeflogenen verkehrslandeplätzen ist es gängige praxis, das QNH des nächstgelegenen verkehrsflughafens mit amtlicher wetterstation zu uebermitteln und dabei auch den verkehrsflughafen zu nennen - auf dem funk heisst es dann meist "<landeplatz> info, piste XX in betrieb, wind aus XXX mit X knoten, QNH von <flughafen> 10XX"
im zweifelsfall wuerde ich einfach mal den betreiber des flugplatzes fragen, bei dem du aushilfst.. der sollte/müsste in der lage sein, dir eine verbindliche auskunft zu geben.
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