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aktiv für Betreuer werben

 
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Henge
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 10:43    Titel: aktiv für Betreuer werben Antworten mit Zitat

Hallo,

darf man als Betreuer aktiv für sich Werbung machen, z.B. mit Flyern, die man an soziale Einrichtungen verschickt?
Ich weiß, dass am Ende das Vormundschaftgericht entscheidet, aber die sozialen Einrichtungen, z.B. Altenheime können ja Empfehlungen aussprechen.
Persönliche Vorstellungen sind durch die große Anzahl nicht machbar!
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Frage würde ich mich z.B. an den BdB wenden. Die wissen da sicher Bescheid.

Gruß
Rena
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

nur mal als denkanstoß von jemand der als pleger in einer einrichtung arbeitet - ich gebe nicht empfehlungen b.z.w wenn ein richter nach dem betreuer fragt, weil mich ein besonders gut gestalteter flyer aufmerksam gemacht hat sondern eher weil der betreuer seine arbeit gut macht u. sich für seinen pflegling intressiert.

es gibt betreuer die man in x jahren noch nie gesehen hat, nur den namen aus der doku kennt, von denen man nur hört wenn sie informationen über den pflegling haben wollen u. wenn man was hat dauert es monate (schon erlebt) bis der betreuer einem zurück geschrieben hat ob man für den bewohner einen sessel kaufen darf.
andere stehen wöchentlich vor der tür (angehörige) wieder andere (ehrenamtliche) kommen dennoch min. 10 mal im jahr. zum schluss gibt es wieder andere, die zwar nur 6 mal im jahr den bewohner besuchen, sie bringen was mit u. zwar für den pflegling u. all die anderen bewohner, ich geh sogar soweit das sie mehr mitbringen wie sie durch die geschichte verdienen u. eig. ein minusgeschäft machen aber ihnen macht es freude.

//bissel offtopic//
heutzutage schonmal einem kind eine tafel schokolade zum geburtstag geschenkt? die hauen einem das ding an den kopf u. fragen wo das spiel für die neue konsole ist. die bewohner bei uns freuen sich wie ein honigkuchenpferd.
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Henge
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

@pOtH

Danke für den Denkanstoß, dass es so in der Betreuerarbeit zugeht und die Qualtitäten so extrem varieren habe ich auch schon bemerkt.
Mit der Werbung geht es mir aber darum, quasi schnell bekannt zu werden. Das ich qualitativ hochwertig arbeite, da gehe ich in meinem Fall einfach mal davon aus. Aber wie soll man es beweisen, wenn man noch keinen Auftrag hat?
Haben Sie eine realistische Alternative zu Flyern. Persönliche Vorstellung klappt nicht, wenn es hier mehrere Einrichtungen á mind. 20 Wohngruppen gibt.

PS: Unter uns, eine professionell gestaltete Werbung beeinflusst auch Ihre Entscheidungsfindung!
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

da das gericht entscheidet wer betreuer wird, hat es m.M. nach anfangs sowieso mehr sinn diesen die sache schmackhaft zu machen. auch firmen starten klein u. bauen dann langsam auf, von 0 auf 100 dauert es eben u. es wird nicht nur eine durststrecke geben. deshalb würde ich mir erstmal einen anderen "hauptberuf" suchen um wenigstens ein geischertes einkommen zu haben, sollte die betreuersache dann gut laufen kann man immer noch kündigen u. sich ganz dieser sache widmen.

naja anfangs muss man zeit investieren u. ich denke das sich das ganze etwas abkürzen lassen könnte wenn man z.b. an den ABR (Angehörigen u. Betreuer Rat, ist so eine "erfindung" um die komunikation zwischen "meiner" einrichtung u. betreuern/angehörigen zu verbessern) herantritt ggf. gibt es so etwas auch in ihrer umgebung/den einrichtungen od. irgendwelche andere anlaufstellen für angehörige.
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Sinnhaftigkeit dieser Werbung kann ich mich nicht äußern.

Da aber Berufsbetreuer per Urteil als Gewerbetreibende eingestuft sind, denke ich es ist zumindest erlaubt.

_________________
Grüße Idee Lichtaus
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