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Gewärleistung für PKW bei Verkauf?

 
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ronnst
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Anmeldungsdatum: 25.11.2006
Beiträge: 204
Wohnort: Herbsleben

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 19:09    Titel: Gewärleistung für PKW bei Verkauf? Antworten mit Zitat

Hallo an alle. Ich habe mal eine Frage. Wenn jemand ein PKW verkaufen will muß er auch als Privatperson eine Gewärleistung geben. Wie ist das aber, wenn jemand einen PKW als Ersatzteispender oder zum Wiederaufbau verkauft? Kann er da die Gewärleistung ausschließen?
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 19:49    Titel: Re: Gewärleistung für PKW bei Verkauf? Antworten mit Zitat

ronnst hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand ein PKW verkaufen will muß er auch als Privatperson eine Gewärleistung geben.

Wenn der jemand eine Privatperson ist und kein Unternehmer – muss er das nicht.

Er muss aber die Sachmangelhaftung im Kaufvertrag wirksam ausschließen.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn der jemand ein Händler ist, kann er den Vertrag natürlich so gestalten, daß er nur für solche Mängel einstehen muß, die Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit darstellen. Ist bei einem als "Ersatzteilspender" verkauften Kfz also Rost an der Karosserie, wäre das für ein Ersatzteillager in der Regel kein Mangel.
Einen 100%igen Ausschluß jeglicher Gewährleistung bekommt er damit aber auch nicht hin.

Es darf sich aber um keine bloße formale Falschbezeichnung (falsa demonstratio) handeln, bei der in Wahrheit ein fahrtüchtiges Auto zu einem üblichen Kaufpreis verkauft und lediglich zur Umgehung der Gewährleistungspflichten als "Bastlerfahrzeug" o.ä. bezeichnet wird. In dem Fall wäre ein Gewährleistungsausschluß völlig unwirksam.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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