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Verfasst am: 08.05.08, 19:09 Titel: Gewärleistung für PKW bei Verkauf?
Hallo an alle. Ich habe mal eine Frage. Wenn jemand ein PKW verkaufen will muß er auch als Privatperson eine Gewärleistung geben. Wie ist das aber, wenn jemand einen PKW als Ersatzteispender oder zum Wiederaufbau verkauft? Kann er da die Gewärleistung ausschließen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.05.08, 11:55 Titel:
Und wenn der jemand ein Händler ist, kann er den Vertrag natürlich so gestalten, daß er nur für solche Mängel einstehen muß, die Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit darstellen. Ist bei einem als "Ersatzteilspender" verkauften Kfz also Rost an der Karosserie, wäre das für ein Ersatzteillager in der Regel kein Mangel.
Einen 100%igen Ausschluß jeglicher Gewährleistung bekommt er damit aber auch nicht hin.
Es darf sich aber um keine bloße formale Falschbezeichnung (falsa demonstratio) handeln, bei der in Wahrheit ein fahrtüchtiges Auto zu einem üblichen Kaufpreis verkauft und lediglich zur Umgehung der Gewährleistungspflichten als "Bastlerfahrzeug" o.ä. bezeichnet wird. In dem Fall wäre ein Gewährleistungsausschluß völlig unwirksam. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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