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Kann das Arbeitsamt folgendes verlangen?

 
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snooptb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 09:03    Titel: Kann das Arbeitsamt folgendes verlangen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Person A ist seit dem 15.02.2008 arbeitslos.
Arbeitslosengeld steht der Person zu!
Das Arbeitsamt verlangt dafür die üblichen ausgefüllte Unterlagen der letzten 3 Arbeitgeber mit Gehaltsangaben, Kündigungsgrund etc, die von den jeweiligen Arbeitgebern ausgefüllt werden müssen, ansonsten ist ein Antrag bei Arbeitsamt auf Arbeitslosengeld angeblich nicht möglich.
Das es sich bei Arbeitgeber 2, jedoch um einen privaten Grund handelte, weshalb die Kündigung ausgesprochen wurde, möchte Person A auf keinen Fall und unter keinen Umständen diesen besagten Arbeitgeber über die momentane Arbeitslosigkeit informieren (sei aus Scham sowie Peinlichkeit), welches ja aus diesen Unterlagen ersichtlich wäre.
Da es sich dabei um rein persönliche Gründe von Person A handelt, ist dies natürlich für das Arbeitsamt null nachvollziehbar.
Der Verdienst dieser besagten 9 Monate ist aber durch die Lohnsteuerkarte absolut nachvollziehbar. Dies akzeptiere das Arbeitsamt nach meiner Erklärung jedoch nicht, somit hat Person A auf Ihre Leistung komplett verzichtet.
Kann das Arbeitsamt diesen Nachweis verlangen, welcher abhängig von der Leistung ist, auch wenn lt. Lohnsteuerkarte die Beschäftigung und der Verdienst nachzuweisen sind?
Danke für eine Hilfestellung.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Arbeitsbescheinigung enthält wesentlich mehr Daten als die Steuerbescheinigung, alleine das Gehalt genügt nicht.

Übrigens muß der Arbeitgeber die Bescheinigung bei jeder Beendigung herausgeben, nicht nur wenn man anschließend sofort arbeitslos wird. Man sollte sie deshalb immer gleich verlangen.
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