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Maßnahmen ohne zeitliche Begrenzung

 
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elabibi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 22:23    Titel: Maßnahmen ohne zeitliche Begrenzung Antworten mit Zitat

Hallo, wie würdet ihr folgenden Fall bewerten: Schüler begeht Regelverstoß. Erste Auffälligkeit nach 4 Jahren Schulbesuch in einer Gesamtschule in Rheinland-Pfalz. Beschluss der Konferenz lautet: Schüler wird von den anstehenden außerschulischen Unternehmungen (Fahrt ins Museum, Wandertag) ausgeschlossen. Schüler und Eltern gehen vom Ausschluss von den beiden angeführten Unternehmungen aus und akzeptieren den Beschluss. Nach 5 Monaten wird dem Schüler aufgrund des Beschlusses von einer weiteren Unternehmung ausgeschlossen. Angeblich waren die aufgezählten Unternehmungen nur als Beispiel erwähnt. Also wurde die Maßnahme ohne zeitliche Begrenzung ausgesprochen. Kann es so etwas geben oder ist das Willkür, bzw. rechtswidrig? Muss eine Maßnahme nicht immer zeitlich begrenzt sein? Vielen Dank für eine baldige Meinung. Es eiilt.
Ela
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 04:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ela,

Zitat:
Schüler begeht Regelverstoß.
Was für einen Regelverstoß? Sexuelle Belästigung, Drogenhandel, Körperverletzung?

Zitat:
Nach 5 Monaten wird der Schüler aufgrund des Beschlusses von einer weiteren Unternehmung ausgeschlossen. Angeblich waren die aufgezählten Unternehmungen nur als Beispiel erwähnt.
Wer behauptet das? Ein Fachlehrer, ein Klassenlehrer oder der Schulleiter?

Es ist notwendig, eine schriftliche Bestätigung vom Schulleiter zu erbitten, wie lange der Beschluss Gültigkeit hat.

Zitat:
Also wurde die Maßnahme ohne zeitliche Begrenzung ausgesprochen.
Die Tatsache, dass irgendjemand der persönlichen Meinung ist, dass der Konferenzbeschluss auch noch für die eine außerschulische Aktivität nach 5 Monaten gültig sei, berechtigt nicht zu der Behauptung, dass die Konferenz den Beschluss ohne zeitliche Begrenzung ausgesprochen hat. Was steht denn wörtlich in dem Schreiben, das die Eltern damals sicherlich erhalten haben?

Zitat:
Muss eine Maßnahme nicht immer zeitlich begrenzt sein?
Wenn ich lange überlege, fällt mir bestimmt eine Konstellation ein, in der eine für den kompletten Rest der Schulzeit eines Schülers (das ist immer noch nicht unbegrenzt) ausgesprochene Konsequenz aus einem Regelverstoß verhältnismäßig ist. Aber der Normalfall ist das nicht.

Zitat:
Es eilt.
Na dann ran an den Computer, ein höfliches (!) Schreiben an den Schulleiter aufsetzen und nachfragen, ob der Konferenzbeschluss von vor 5 Monaten für die geplante Unternehmung immer noch gilt und für wie lange der Ausschluss von außerschulischen Unternehmungen insgesamt gilt.

Wenn dafür keine Zeit mehr sein sollte: Persönlichen Gesprächstermin mit dem Schulleiter machen.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 12:44    Titel: Re: Maßnahmen ohne zeitliche Begrenzung Antworten mit Zitat

elabibi hat folgendes geschrieben::
Schüler wird von den anstehenden außerschulischen Unternehmungen (Fahrt ins Museum, Wandertag) ausgeschlossen.

Am Rande bemerkt: Das sind schulische Unternehmungen, aber außerhalb des Unterrichts. Von außerschulischen Dingen kann die Schule nicht rechtswirksam ausschließen.

Ansonsten hat Kurt Knitz schon umfassend geantwortet.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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elabibi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dank für die Antworten. Zwischenzeitlich ist die Angelegenheit "bereinigt". Der Formhalber noch die Antworten zu den Fragen:
Regelverstoß: Während eines Schullandaufenthaltes in der Freizeit schnell noch mal über die Grenze in die Tschechei, T-Shirt gekauft und wieder zurück. Alles ordnungsgemäß mit gültigem Pass usw. Schulkamerad wurde ohne Pass erwischt - Lehrer wurde verständigt. Bei der Kurslehrerkonferenz, zu der beide Schüler gemeinsam mit ihren Mütter geladen waren, wurde beschlossen: 1) ein Tag Schulausschluß 2) Ausschluß von den anstehenden außerschulischen Unternehmungen und 3) Ausschluß von der Abschlussfahrt in der 10. Klasse, allerdings mit der Option, dies bei guter Führung zu erlassen. Eine Mutter legte Widerspruch ein und wies mehrere Formfehler nach. Erneute Klassenkonferenz: Widerspruch wurde stattgegeben, Schulleitung entschuldigte sich, neuer Beschluß lautet: Bestätigt hat die Konferenz den Ausschluß von ...(Schüler) von den anstehenden außerschulischen Unternehmungen (Fahrt ins Museum, Wandertag). Nach 5 Monaten erneuter Ausschluß von Kinobesuch mit der Begründung, dass lt. Beschluß der Ausschluß für das ganze Schuljahr gelten würde. Aussage der Schulleitung. An Rand erwähnt: Durch den Widerspruch wurde auch das "Urteil" für den anderen Schüler aufgehoben und die veränderte Maßnahme galt dann auch für ihn. Für die Mutter sah es so aus, dass der Beschuß ohne zeitliche Begrenzung bestätigt wurde.
Nach Telefonat mit Schulleitung, einem deutlichen Brief von der Mutter, Empfehlung durch Juristen des ADD an die Schule und einem abschließenden Gespräch zwischen Schüler, Mutter und Klassenlehrer ist die Angelegenheit nun vom Tisch. Schulleitung hat schriftlich bestätigt, dass sich der Beschluß nur auf das laufende Schuljahr bezieht. Ich kann allen Eltern nur empfehlen, sich nicht vor dem Schritt zu scheuen, auch die übergeordnete Stelle einzuschalten. Die Kinder haben dadurch keine Nachteile, dafür aber Vertrauen in die Eltern und das Rechtsempfinden ist gestärkt. Dass eine Maßnahme nötig war stand nicht in Frage, aber die Verhältnismäßigkeit!!
Gruß Ela
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