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Guten Tag, ich habe die Fachoberschule 12te Klasse absolviert habe jetzt allerdings keine Zulassung bekommen. Da ich aus NRW komme ist die Gesetzgebung sehr fraglich. Ich habe keine möglichkeit meine Prüfungen zu absolvieren, oder sonstiges, wisst ihr vllt. wie es in anderen Bundesländern aussieht? Gibt es vllt. sogar die Möglichkeit mir den Titel zu kaufen?
Guten Tag, ich habe die Fachoberschule 12te Klasse absolviert habe jetzt allerdings keine Zulassung bekommen.
zur Führerscheinprüfung? Als Rechtsanwalt? Oder was?
Zitat:
Da ich aus NRW komme ist die Gesetzgebung sehr fraglich.
Ach ja? Der Landtag wurde doch ordnungsgemäß gewählt. Außerdem dürfte hier die Gesetzgebung ziemlich nebensächlich sein, was zählt, sind die geltenden Gesetze und Prüfungsordnungen. Schulgesetz ist hier: (Link) und Prüfungsordnungen hier: (Link)
Zitat:
Ich habe keine möglichkeit meine Prüfungen zu absolvieren, oder sonstiges, wisst ihr vllt. wie es in anderen Bundesländern aussieht?
Ohne bisherige Leistungen zu kennen, oder zu wissen, was man anrechnen kann bzw. warum die Prüfungen nicht absolviert werden können, kann man dazu gar nichts sagen.
Zitat:
Gibt es vllt. sogar die Möglichkeit mir den Titel zu kaufen?
Kostet einen Haufen Geld, und die Verwendung des "Titels" (ich wüßte nicht, dass Fachoberschulen "Titel" verleihen) ist strafbar - wenigstens in Deutschland. Bei mir gibt's allerdings Jodeldiplome für 12.000 €; damit kann man auf dem Fischmarkt dann Makrelen anpreisen _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
ein Schüler hat in NRW die Fachoberschule 12te Klasse absolviert, hat jetzt allerdings keine Zulassung bekommen
Da hier keine persönliche Rechtsberatung erlaubt ist, habe ich den Fall verallgemeinert.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Berufskolleg/index.html hat folgendes geschrieben::
Die Fachoberschule vermittelt in ein- und zweijährigen Bildungsgängen erweiterte berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife.
Für Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung und Fachhochschulreife wird darüber hinaus die Möglichkeit geboten, in einem einjährigen Bildungsgang (Fachoberschule Klasse 13) die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Zitat:
in NRW ist die Gesetzgebung sehr fraglich
Wieso? Im § 6 des Anhangs C der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg ist genau festgelegt, dass die Fachhochschulreifeprüfung als nicht bestanden gilt, wenn der Schüler aufgrund zu schlechter Noten gar nicht zur Prüfung zugelassen wird.
Zitat:
wisst ihr vllt. wie es in anderen Bundesländern aussieht?
Auch dort müsste der Schüler ein Schuljahr wiederholen.
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