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Verfasst am: 16.07.08, 17:43 Titel: Pflichten des Gastwirtes?
Guten Tag,
ich bin neu hier und habe doch drei Fagen. Da dieses Forum einen sehr seriösen Eindruck macht, stell ich sie einfach mal:
Bin ich als Gastwirt verpflichtet, Leute von der Straße, kostenfrei meine Toiletten benutzen zu lassen, auch wenn diese nicht als Gast bleiben und stimmt es, daß ich eben jenen "Nichtgästen" kostenlos ein Glas Leitungswasser zur Verfügung stellen muß, auch wenn ersichtlich ist, daß keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt?
Und schließlich: muß ich wildfremde Menschen, zur Verrichtung Ihrer Notdurft in meine private Wohnung lassen?
Über eine Antwort auf diese Frgaen würde ich mich freuen.
Gruß und Dank
Jan23
Glas Wasser? Nur wenn ein Verdurstender kommt. Aber wann ist das schon mal der Fall. _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
Hallo Jan
zu den Toiletten würde ich das gleich sagen wie volker111.
Zu dem Wasser habe ich gerade bei der Belehrung für die Konzession gehört, das man das Wasser berechnen darf (kostet den Wirt schließlich auch etwas).
Ich bin aber der Meinung, das man die Berechnung von Leitungswasser stark abwägen sollte. Ich würde in kein Lokal mehr einen Fuß reinsetzen wollen, das mir ein Glas Leitungswasser (als Gast) kostenlos verweigert.
Als Nichtgast würde ich evtl eine Pauschale bezahlen, denn Wasser ist nun mal teuer.
(Ich würde allerdings nicht auf die Idee kommen, zu fragen, außer ich hätte gerade einen Hustenkrampf oder müßte Medis einnehmen)
Grüße
Claudia
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