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Hallo!
Angenommen.............
es kommt zu einem Betrugsfall wodurch der Geschädigte ein Haufen Geld verloren hat.
Bei der Polizei wurde Anzeige erstattet, doch der Kerl ist nicht auffindbar. Nun möchte sich der Geschädigte soweit absichern, das SOLLTE der Kerl mal gefunden werden, auch eine geltende Forderung aussteht.
Da die Aussicht jedoch schlecht ist, möchte der Geschädigte gerne ohne weitere große Kosten (also Beauftragung eines Anwaltes zb) das Ganze ins rollen bringen.
Was muss der Geschädigte tun? Wie heißt das genau? Gibt es dazu fertige Formulare? Was kostet das Alles? Wo muss das eigentlich hin? Wie würde der Geschädigte davon Wind bekommen, wenn der Täter tatsächlich gefasst wird?
EDIT:
ARRRRG, steinigt mich... genau über mir bei "wichtig" die antwort... mpfh!!!
EDIT2:
ah - doch... es steht noch ne frage im raum... da steht, das der spätere mahnbescheid durchs gericht kosten für den gläubiger aufwirft... und zwar nach streitwert... angenommen A wurde locker flockig um 5000 euro erleichtert... auf was kann sich A da für kosten einstellen? und welche eventuellen folgekosten gibt es?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 08.05.08, 14:42 Titel:
Die Kosten für einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid liegen bei einem Streitwert von 5.000 Euro bei 60,50 Euro.
Widerspricht der Schuldner nicht, kommen nochmals die Kosten des Gerichtsvollziehers bei einer Pfändung hinzu. Diese Kosten muss der Schuldner ttragen, werden jedoch vom Gläubiger zunächst vorgestreckt. Gibt es nichts zu pfänden, bleibt der Gläubiger jedoch auf diesen Kosten sitzen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
und was könnte so ein pfändungsversuch wiederrum kosten?
Das ist schwierig zu sagen. Kommt immer darauf an, was der Gerichtsvollzieher macht. Wenn er das ganze Programm mit eidesstattlicher Versicherung und Haftanordnung durchzieht, ist man durchaus mal bei 100 Euro. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Da ist es Sense mit dem Mahnbescheid.... Wird nur Klage gehen mit öffentlicher Zustellung. Da wäre dann interessant, ob die Forderung den Betrag von 5.000,- € nicht übersteigt... wg. dem Anwaltszwang! _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
also die eigentliche forderung würde in diesem fiktivem falle ziemlich genau 4810 euro betragen... oder kommen da die kosten noch drauf, die man für´s gericht etc zahlt?
ab 5000 euro ist man gezwungen einen anwalt zu beauftragen, hab ich das richtig verstanden?
Nein, bei dem Betrag braucht man noch keinen Anwalt... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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