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Widerspruch gegen MB - 52 Euro zahlen Pflicht?

 
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jonas82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 12:31    Titel: Widerspruch gegen MB - 52 Euro zahlen Pflicht? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man einen MB verschickt und diesem widersprochen wird, MUSS man dann die vom Amtsgericht geforderdeten 52 Euro für das strittige Verfahren auf jeden Fall bezahlen, auch wenn man kein Verfahren mehr will?
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Mahnman
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn keine Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wird, müssen auch die Gerichtskosten nicht bezahlt werden.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 11.05.08, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei natürlich auch der Gegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen kann..... Sehr böse
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Mahnman
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 11.05.08, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Wobei natürlich auch der Gegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen kann..... Sehr böse


Stimmt. Aus diesem Grund habe ich geschrieben:

Zitat:
Wenn keine Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wird


Wird mit dem Antrag des Schuldners nicht auch dieser Kostenschuldner? Ich meinte so etwas mal gelesen zu haben.

Edit: Habe es gefunden:

Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Der Beklagte haftet bei eigenem Abgabeantrag nach 22 I GKG als Erstschuldner für die Gerichtskosten.

_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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