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Verfasst am: 08.05.08, 12:31 Titel: Widerspruch gegen MB - 52 Euro zahlen Pflicht?
Hallo,
wenn man einen MB verschickt und diesem widersprochen wird, MUSS man dann die vom Amtsgericht geforderdeten 52 Euro für das strittige Verfahren auf jeden Fall bezahlen, auch wenn man kein Verfahren mehr will?
Wenn keine Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wird, müssen auch die Gerichtskosten nicht bezahlt werden. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Wobei natürlich auch der Gegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen kann..... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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