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Wohngebäude-Versicherung zum gleitenden Neuwert: Totalschade

 
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kstadler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 21:25    Titel: Wohngebäude-Versicherung zum gleitenden Neuwert: Totalschade Antworten mit Zitat

Für ein Wohnhaus (Baujahr 1845 mit keinen grossartigen Modernisierungen: also überall schöne Kieferdielen, aber eben weder Bad noch Zentralheizung sondern nur Holzöfen in drei Zimmern) wurde im Jahre 2004 eine Versicherung zum gleitenden Neuwert (Wert 1914) gegen Schäden durch Feuer abgeschlossen.
Als Versicherungssumme 1914 steht 25 000 Mark im Versicherungsschein.

Nun ist besagtes Gebäude im Januar 2008 komplett abgebrannt. Nach Gutachten des Sachverständigen der Versicherung beläuft sich der Neuwert auf 310 000 Euro.
Der Zeitwert wird nach Ross (30 %) angegeben, also 93 000 Euro.

Von der Versicherung wurde empfohlen einen eigenen Gutachter zu bestellen, da es sich um einen Totalschaden handelt (Haus kann nur noch abgebrochen werden). Dies wurde auch gemacht, und dieser kam auf einen Neuwert von 314 000 Euro. In diesem Gutachten ist KEIN Zeitwert erwähnt.

Nun fordert die Versicherung ein Gutachten in dem auch der Zeitwert ersichtlich ist und deshalb hätte ich 3 Fragen zu der Rechtslage:

1.) Weshalb ist der Zeitwert den relevant? In dem "Kleingedruckten" des Versicherungsscheins steht zwar, der Neuwert wird nur gezahlt wenn innerhalb von 3 Jahren das Gebäude wieder aufgebaut wird, sonst nur der Zeitwert. Aber das Gebäude soll doch wieder aufgebaut werden und zwar so schnell wie möglich (und das weiss die Versicherung auch)!

2.) Auch in dem Gutachten des SV der Versicherung wurde eigentlich nur der Neuwert ermittelt und dann eben nur 30 % davon als Zeitwert angegeben. Ist dass so "üblich", oder nach was richtet sich die prozentuale Angabe? Nach Alter des Gebäudes?
Wird nach anderen Modellen (also nicht nach Ross) ein anderere Prozentsatz vom Neuwert genommen um den Zeitwert zu ermitteln?

3.) Wo kann ich was nachlesen über: "Zeitwert nach Ross"?

Bedanke mich für jeden Hinweis, der mein Verständnis fördert Smilie !
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Rechtsigel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 11:20    Titel: soweit ich weiss Antworten mit Zitat

muss aber das von der Versicherung verlangte Gutachten auch von ihr bezahlt werden..
Im Internet sind Gutacher findbar, hier würde ich einfach einmal fragen.
_________________
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kstadler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 19:25    Titel: Ist es aber nicht in erster Linie eine "Verzögerungstak Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis "Rechtsigel"!

Aber mir geht es hier garnicht so um die Kosten für das Gutachten (denn im Versicherungsvertrag steht eh, dass 80% der Kosten des Gutachters des Versicherungsnehmers die Versicherung zahlt und nur 20 % der Versicherungsnehemr),
sondern ich habe das Gefühl es handelt sich um eine weitere Verzögerungstaktit der Versicherung:

- Zuerst wurde die Gültigkeit des Versichrungsvertrag an und für sich in Frage gestellt: Er wurde über einen "freien Makler" abgeschlossen und nicht über einen "Versichrungsvertreter" und zudem hat der Makler das Objekt nicht in Augenschein genommen.

- Danach wurde angeführt ob die Versicherung überhaupt greift, weil das Haus in den letzten Jahren nicht ständig bewohnt war: Es wurde in den letzten zwei Jahren in den Sommermonaten (März-Okt.) ständig bewohnt und renoviert, aber in den Wintermonaten wohnten nur sporadisch Leute in dem Haus.

- Dann wurde das eigenen Gutachten zurückgehalten: Der Sachverständige der Versicherung der mit anwesend war bei diesem Termin hatte es bereits erstellt und auch schon danach gegriffen um es uns (den Geschädigten) zu übergeben, aber der Sachbearbeiter der Versicherung meinte nur, wir sollten zuerst selbst einen eigenen Sachverständigen bestellen und würde erst danach das Gutachten bekommen.

Also bestellten wir einen Sachverständigen......was wir nicht getan hätten wenn uns das andere Gutachten gezeigt worden wäre, da ich selbst auch ungefähr auf diese Höhe gekommen bin. Ich bin nur Laie, aber da ich mich seit 1 Jahr mit einem Bauvorhaben befasse, kann ich die Kosten durchaus abschätzen. Und dass der Standart im abgebrannten Haus sehr einfach war ist mir auch klar und hab deswegen auch einen entsprechenen "Abschlag" mit eingerechnet zu jedem umbauten Raumcubikmeter.

- Jetzt passt der Versicherung das Gutachten nicht in dieser Form und sie wollen eine "Ergänzung"

Danach fällt Ihnen sicher noch was Neues ein........nur wie lange soll das gehen?
Abgebrannt ist es anfang Januar......wie lange dauert es bis die Verhandlungen zu Ende
sind? Gibt es da "Richtwerte"?

Weiss jemand ob der Zeitwert immer nach Ross berechnet wird, oder ob es da auch andere Berechnungsarten gibt?
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Rechtsigel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

es ist übliche Praxis bei den Mitarbeitern der entsprechenden Versicherungen, Schadensregulierungen hinauszuzögern. Damit bist Du nicht allein.

Es kommt natürlich darauf auf...wie so häufig im Rechtsverkehr.

Zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches (Brandschaden) sind selbstverständliche Voraussetzungen und Vereinbarungen zu prüfen:
Versicherungspolice, bezahlte Versicherung, Ereignissicherheit, daß der Begünstigte nicht selbst den Schaden verursacht hat (eigene Brandstiftung) Berechtiger,
etc.

Zur Abwicklung des Schadens solte man sich allerdings einen ERFAHRENEN Rechtsanwalt suchen, der ähnliche Verfahren bereits mehrfach abgerechnet hat.
Ein nicht hierauf spezialisierter Anwalt nützt hier nicht viel sondern verzögert nur
die Abwicklung. Oder vielleicht ist auch ein Gutachter, der derartiges für die Versicherungen vornimmt, geeignet. In jedem Falle ist das Suchen nach erfahrenen Spezialisten unbedingt erforderlich, wenn man an eine nicht geeignete Person gerät
oder an einen Rechtsanwalt, der hierin keine Erfahrung hat und nur sagt dass er es
durchführt, hat man meist schon verloren.

Also obacht. Gib mal wieder Nachricht vielleicht auch per PN
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsigel hat folgendes geschrieben::
es ist übliche Praxis bei den Mitarbeitern der entsprechenden Versicherungen, Schadensregulierungen hinauszuzögern.


Quelle?
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

zu Ross siehe Wertermittlungs Richtlinie (WertR)
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kstadler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 10:12    Titel: Nochmals Fragen.... Antworten mit Zitat

@Rechtsigel:

Ja wir haben einen Rechtsanwalt (mein Bruder -auf dem die Versicherung lief- und mir der Eigentümerin der Gebäude), jedoch ist er nicht auf "Versicherungssachen" spezialiesiert.
Jedoch wüsste ich auch garnicht, wo ich so einen finden soll?
Gibt's da irgendwo "Verzeichnisse"? Und macht es einen Sinn den Rechtsanwalt wärend eines Falles zu wechseln?

@Chup:
Dumme Frage: Aber wie weiss ich die "Restnutzungsdauer" eines Gebäudes???
siehe: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_965508/Anlagen-8-bis-11.pdf
Und gibt es da andere Berechnungen für "Bauernhaus" als für Einfamilienhaus etc.

Danke!

[/quote]
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Rechtsigel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 14:44    Titel: Quellen gibts ausreichend, hier vielleicht die mir sofort Antworten mit Zitat

als sehr deutlich aufgefallen ist:

talla hat folgendes geschrieben::
Rechtsigel hat folgendes geschrieben::
es ist übliche Praxis bei den Mitarbeitern der entsprechenden Versicherungen, Schadensregulierungen hinauszuzögern.


Quelle?

Focus online: Zitat:
Die Zeit arbeitet für die Versicherungen. „Je länger eine Versicherung ihre Schadensregulierung hinauszögert, desto mehr Zinsen fährt sie ein“, weiß Hans Dieter Meyer vom Bund der Versicherten in Henstedt. „Das ist ein beliebtes Spielchen.“

http://www.focus.de/auto/unterwegs/unfall-beliebtes-spielchen_aid_166009.html
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Derec
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde Hr. Meyer nicht unbedingt als objektive Quelle ansehen ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Dieter_Meyer
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

WertR gelesen ? Verstanden? (Das Verstehen setzt m.E.n. ein entsprechendes Studium voraus).

Die Restnutzungsdauer wird sachverständigenseits geschätzt.
Als Anhalt für die Gesamtnutzungsdauer gibt es hier Ansätze - auch für ein altes Bauernhaus. Bei dem gegebenen Alter dürfte man aber weit darüber liegen.

Restnutzungsdauer definiert sich (sorry aus der Erinnerung) " Der Zeitraum in welchem das Gebäude (betrifft auch in seine einzelnen Bauteilen, wie Dach, Heizung, Bad, etc) ohne weitere gravierende Unterhaltungsmaßnahmen im jetzigen Verwendungszweck weiter genutzt werden kann".

Wenn Sie einen gnädigen Versicherungs SV bekommen dann gibt er noch 10 - 15 Jahre. Und das ist schon hoch gegriffen, wenn man die Beschreibung berücksichtigt, bessere Zustände müssten Sie für die Versicherung belegen.
Also Handwerker Rechnungen für komplette Dachsanierung etc., vergessen Sie aber Baumarktquittungen oder dergleichen.

linerarer Zeitwert = Neuwert x Restnutzungsdauer / Gesamtnutzungsdauer [also 2008 + 15 - 1845]

Nach Ross fahren Sie ewtas besser, dafür dürfen Sie sich dann aber auch gerichtlich mit ihrer Versicherung streiten, da es keine Verpflichtung gibt nach ROSS oder linaer abzurechnen. Beide Verfahren kommen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die meisten Versicherungen rechnen linear ab, oder schlagen einen Mischmasch aus Ross und linear vor.
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JohannaundAndreas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Danach fällt Ihnen sicher noch was Neues ein........nur wie lange soll das gehen?
Abgebrannt ist es anfang Januar......wie lange dauert es bis die Verhandlungen zu Ende
sind? Gibt es da "Richtwerte"?


4 Jahre und noch immer dabei

Zitat:
1.) Weshalb ist der Zeitwert den relevant? In dem "Kleingedruckten" des Versicherungsscheins steht zwar, der Neuwert wird nur gezahlt wenn innerhalb von 3 Jahren das Gebäude wieder aufgebaut wird, sonst nur der Zeitwert. Aber das Gebäude soll doch wieder aufgebaut werden und zwar so schnell wie möglich (und das weiss die Versicherung auch)!


Weil sie dir nur den Zeitwert ersetzen wollen?
Sie werden z.B. sagen, dass lt. § soundso auch bei einer Neuwertversicherung folgendesgilt:
"Ist zum Zeitpunkt des Schadens der Zeitwert unter 40 %, wird nur der Zeitwert ersetzt"

Das gilt zwar nicht für zu Wohnzwecke genutzte Gebäude, aber sie werden z.B. sagen:

"zu Wohnzwecke genutzt, heisst, dass man zumindest darin schlafen und kochen muss":

Dein Gebäude war alt, deshalb werden sie z.B. sagen, dass es lt. Tabelle Ross/Brachmann seinen Gebrauchswert verloren hat, denn nach der Tabelle hat es einen Wert von 0.
Deshalb werden sie eventuell auch versuchen, dich nur mit dem Abbruchwert abspeisen zu wollen. Denn für Gebäude, die den Gebrauchswert verloren haben, wird nur der Wert für das Altmaterial ersetzt.

Ein weiterer Punkt:: Bauernhaus. D.h. wahrscheinlich ist Wohnhaus, Stall, Scheune ein Gebäude. Ist das alles zum Neuwert versichert? Oder: Wohnhaus Neuwert, Stall und Scheune Zeitwert?

Eventuell fällt Dein Gebäude sogar unter die 50%-Klausel für landwirtschaftliche Gebäude. - z.B. lautet die so: "ILiegt der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebäuden unter 50 %, wird Entschädigung nur nach dem Zeitwert berechnet.

Wann wurde das letzte Mal eine Revisionsschätzung gemacht? Manchmal kommt in 30 Jahren keiner vorbei. Oft sind die versicherten Gebäude schon verfallen oder im Verfall begriffen, oft aber auch nicht. Deshalb kann es schon mal gar nicht schaden, bei einem alten Gebäude auf "verfallen" abzustellen.

Und wer das jetzt nicht glaubt, der hat eine bessere Versicherung als ich sie habe (oder besser gesagt: hatte, denn mein Bauernhaus ist abgebrannt und somit benötige auch keine Versicherung mehr dafür).
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