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Wie könnte man denn den Punkt 2 in folgendem angenommenem Fall - in welchem der Notar nicht ganz billig war - regeln ?
Bezogen auf die Entscheidung bei gesundheitlichen (z.B. lebensverlängernden Massnahmen), könnte es doch schwierig sein, wenn eine sehr ernste Entscheidung ansteht (z.B. lebenswichtige Operation).
Was wenn Kind A (welcher angenommen eine alleinige Vollmacht hätte) nicht anwesend ist (z.B. geschäftlich im Ausland) ?
Eine Patientenverfügung bedarf nicht der notariellen Beurkundung.
Diese kann also jederzeit privatschriftlich geändert werden.
Formulare gibt es, wie schon geschrieben, bei Ärzten etc.
Eines kann ich nicht verstehen. Wenn man sich entschließt eine Generalvollmacht beim Notar zu erstellen, sollte man doch annehmen, dass diese auch so formuliert wird/ist, wie es der Vollmachtgeber wünscht. Kann es sein, dass der Vollmachtgeber eine andere Ansicht hat, wie die Bevollmächtigten?
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