Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo zusammen. Seit Tagen sitze ich nun schon und bin am überlegen, ob es "erlaubt" ist kostenlos ABE's bzw. Gutachten von Felgen, Anbauteilen usw. für Autos anzubieten. Als Beispiel: Eine Webseite die kostenlos eine Menge von diesen Sachen zum Download bereitstellt. Die Firmen selbst machen dies auch, dennoch bin ich mir unsicher ob man es selbst machen darf.
Vielleicht weiß jemand von euch darüber bescheid und könnte mich in diesen Fal aufklären?
Edit: Entschuldigung. Ich habe soeben gesehen, das vor kurzer Zeit ein ähnliches Thema behandelt wurde. Dennoch ohne Schlußfolgerung... glaube ich.
Ich fand meine Antwort im anderen Thread ziemlich schlüssig.
Wie gesagt:
Ist die Schöpfung ein Werk, steht einem das Urheberrecht im weg und man darf es nur mit Nutzungsrechten oder sonst. "Schlupflöchern" verwerten.
Wenn es kein Werk ist, steht der Verwertung von Urheberseite nichts im Wege.
Ich fand meine Antwort im anderen Thread ziemlich schlüssig.
Wie gesagt:
Ist die Schöpfung ein Werk, steht einem das Urheberrecht im weg und man darf es nur mit Nutzungsrechten oder sonst. "Schlupflöchern" verwerten.
Wenn es kein Werk ist, steht der Verwertung von Urheberseite nichts im Wege.
Die Frage die sich mich nun stellt: Ist eine ABE ein Werk? Aus dem UrhG kann ich das nicht wirklich erlesen. Weißt du vllt. mehr oder kannst du mir auf die Sprünge helfen?
Die Frage die sich mich nun stellt: Ist eine ABE ein Werk?
Wenn die notwendige Schöpfungshöhe erreicht wird: ja - wenn nicht: nein
Oder ernsthaft: das wird so niemand beantworten können. Deshalb ist es i. d. R. so, dass im Streitfall ein Richter zu entscheiden hat ob es sich um ein Werk handelt oder nicht. Das einzige, was man mit Sicherheit sagen kann ist das, dass Fotos in jedem Fall urheberrechtlich geschützt sind und Sie die nur in Ausnahmefällen (gemeinfrei, Schutzfrist abgelaufen) ohne Nutzungsrecht veröffentlichen dürfen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Genau das gleiche was nordlicht02 gesagt hat nur ein bisschen später ....-.-:
Die Frage stellt sich jedem, ob eine Schöpfung ein Werk ist oder nicht.
Im Endeffekt kann das nur ein Gericht entscheiden.
Der Wikipedia-Artikel über das Thema Schöpfungshöhe ist m.E. sehr lesenswert.
Man kann die Hersteller um Erlaubnis bitten, wenn man sich absichern will. Diese werden kaum etwas dagegen haben zukünftig weniger Anfragen von anderen Interessierten zu bekommen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.