Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - §23 Kunsturheberrechtsgesetz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

§23 Kunsturheberrechtsgesetz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
CIS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 12:20    Titel: §23 Kunsturheberrechtsgesetz Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin da im Kunsturheberrechtsgesetz auf Folgendes gestoßen:
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html hat folgendes geschrieben::
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
(...)
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Ich habe schon gesucht, aber keine Antwort auf folgende Fragen gefunden:
1. Wer bestellt hier wen oder was?
A: Ein Dritter/Auftraggeber bestellt ein Bild bei einem Fotographen o.ä., der auf dem bestellten Bild eine Person abbildet
B: Der Fotograf/Künstler bestellt das Modell/den Schauspieler für das Bildnis ein
C: Eine Person bestellt einen Fotographen/Künstler, damit dieser von ihr ein Bildnis macht.
Ich neige zur Variante A, bin mir aber überhaupt nicht sicher. Vielleicht ist auch eine Variante gemeint, auf die ich gar nicht gekommen bin.

2. Was ist das "höhere Interesse der Kunst"? Das klingt arg nach Gummiparagraph. Hat da jemand ein Urteil oder wenigstens eine Literaturmeinung dazu parat?

Danke für Auskünfte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Eher C.

ad 2.

Es handelt sich wohl um eine Abgrenzung vom Bereich "kommerziell, journalistisch oder lediglich von privatem Interesse".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.