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Urheberrecht bei Irrtum der Beschreibung

 
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MUNGA
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 07:36    Titel: Urheberrecht bei Irrtum der Beschreibung Antworten mit Zitat

aus Unkenntnis wurde ein Buch als Arbeitskopie bezeichnet, obwohl es sich NACH Prüfung als Original herausstellte.
Man hatte lediglich das gebundene Buch neu mit einer Spiralheftung und Klarsichtfole zum Schutz versehen. Vielleicht fiel das Original auseinander. Das Deckblatt wurde kopiert und vorgeheftet. Warum, nach 30 Jahren Besitz kaum noch nachzuvollziehen.

Frage - liegt auch eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn sich der Verkäufer, der diesen Artikel als "gebrauchte Arbeitskopie" anbietet, lediglich bei der Beschreibung geirrt hat? Zu einem Verkauf ist es nicht mehr gekommen.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bereits das Anbieten (nicht nur das tatsächliche Verbreiten) urheberrechtlich geschützter Werke wird vom UrhG geschützt, §17 I UrhG.
In sofern unterscheidet sich hier z.B. das deutsche Recht vom US-Recht.

Folglich kommt es bei einem unzulässigen Angebot urheberrechtlich geschützter Ware wohl nicht mehr darauf an, ob diese wirklich existiert. (Das würde auch die Schutzrechte des Urhebers deutlich schwächen, wenn er durch Testkäufe o.ä. erst nachweisen müßte, daß die angebotene Kopie wirklich existiert und eine Kopie ist.)

Von daher dürfte zumindest zivilrechtlich auch ein nachträgliches Vorlegen des Originals keine Entlastung bieten. Wie der VK ansonsten glaubhaft machen kann, daß er sich lediglich geirrt hatte und es sich nicht um eine bloße Schutzbehauptung handelt, kann man schwer vorhersagen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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